Bei der Vorbereitung eines Exportes müssen verschiedene Aspekte beachtet werden, u. a. die Dokumente und Anmeldungen, die für die Ausfuhr aus der EU benötigt werden. Wir helfen Ihnen dabei.
Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden erweiterte staatliche Absicherungsmöglichkeiten im Kurzfristgeschäft für EU- und OECD-Länder beschlossen, die ab sofort und zunächst bis zum 3112.2020 gelten.
Unabhängig davon, an welchem Ort eine Ware in die EU eingeführt wird, werden in allen Mitgliedsländern die gleichen Bestimmungen angewandt und auch identische Zollsätze erhoben. Nachfolgende Hinweise dienen als Hilfe bei der Importabwicklung.
Ein neues komfortables Online-Handelsportal der Europäischen Union ist am 13.10.2020 an den Start gegangen.
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