Zu beachten - Sanktionen gegenüber Weißrussland

Ruinen in Belarus - schwere Menschenrechtsverletzungen führten zu erneuten Sanktionen gegen Weißrussland
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Ruinen in Belarus - schwere Menschenrechtsverletzungen führten zu erneuten Sanktionen gegen Weißrussland

Die EU hat aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Unterstützung der russischen Aggressionen durch Belarus eine Vielzahl von Sanktionsmaßnahmen gegen Belarus beschlossen. Es gelten nun zahlreiche güterbezogene, personenbezogene und weitere Sanktionen, die Sie in der VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2006 finden.

Mit der Änderung der EU-Verordnung wurden die Sanktionen gegen Belarus erweitert und den Russlandsanktionen angepasst. Wesentliche Änderungen umfassen die Angleichung güterbezogener und sektoraler Maßnahmen sowie die Einführung einer "No-Belarus-Klausel". Einfuhrverbote für Diamanten, Gold und bestimmte Rohstoffe wurden ebenfalls harmonisiert. 

Die neuen Regelungen traten bereits zum 01.Juli 2024 in Kraft.

Weitere Hinweise finden Sie in der Pressemitteilung des Europäischen Rates

Mit einem der Sanktionspakete wurde ein Beförderungsverbot von russischen und auch von weißrussischen Kraftverkehrsunternehmen beschlossen. Es gibt hierbei aber genehmigungspflichtige Ausnahmen.  Das Bundesamt für Wirtschaft und Aufuhrkontrolle (BAFA) ist vorübergehend die zuständige Genehmigungsbehörde für diese Ausnahmen. Allerdings gibt es momentan noch Probleme bei der gegenseitigen Anerkennung dieser Genehmigungen. Während es in Polen keine Probleme gibt, weigert sich Litauen, diese Genehmigungen anzuerkennen bzw. selbst welche auszustellen. Lettland erkennt die deutschen Genehmigungen an, fragt aber expliziet beim BAFA nach, ob genau diese Genehmigungen von der BAFA ausgestellt wurden. Österreich stellt diese Ausnahmegenehmigungen nur für sein eigenes Staatsgebiet aus. Das BAFA bittet grundsätzlich um Antragstellung für Genehmigungsanträge über das ELAN-K2 Portal. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann der Antrag unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden. Desweiteren hat das BAFA eine Anlage für diese Antragstellung über oben genannte Adresse zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie neben diesem Artikel unter verfügbare Downloads. In jedem Fall sollte allerdings diese Anlage ausgefüllt mit eingereicht werden.

Laut BAFA muss diese Genehmigung für jede Sendung eingeholt werden, es gibt scheinbar keine Möglichkeit, mehrere Sendungen auf einmal genehmigen zu lassen. In Kürze soll es hierzu ein Hinweisblatt geben. Eine Anerkennung der Genehmigung im Ausland (Transit-Staaten)  ist noch nicht gewährleistet. Hierzu findet ein reger Austausch statt. Die BAFA bemüht sich, diese Anträge binnen einer Woche zu bearbeiten. 

Polen hat am 01.06.2023 seine Grenze zu Belarus für Lastwagen aus dem östlichen Nachbarland sowie aus Russland geschlossen. Das Verbot gelte für LKW, Zugmaschinen und Gespanne mit Anhänger oder Sattelauflieger, die in einem der beiden Länder zugelassen sind. Die Maßnahme wird durch das poln.Innenministerium mit Belangen der öffentlichen Sicherheit begründet. Mitte Mai 2023 hatte sich die russische Staatsduma daür ausgesprochen, polnischen Lastkarftwagen die Durchfahrt ( Transit) durch Russland zu verbieten.                                                                                                                                                                                                                        Quelle: AHK Russland   

  

Um eine Ware oder  Personen oder auch Institutionen zu überprüfen, schauen Sie sich Schritt für Schritt  folgende Verordnungen und Anhänge an. Prüfung

Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie weiterhin Geschäfte mit Weißrussland tätigen dürfen. 

Diese Behörden müssen kontaktiert werden:

Es empfiehlt sich, diese Behörden bezüglich der Anwendung der Sanktionsverordnung in Bezug auf das konkrete Vertragsverhältnis (Abschlussdatum des Vertrages, Lieferungsdatum)und ggf. bezüglich der Möglichkeit der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zu kontaktieren.

Sollten Sie Probleme mit Lieferungen oder Zahlungen mit Belarus haben, können Sie sich an diese Institutionen wenden. 

Sollte Ihr Unternehmen von den Sanktionen betroffen sein, wenden Sie sich bitte an uns, wir werden dann gemeinsam versuchen, eine Lösung zu finden.

Gegensanktionen von Seiten Weißrusslands

Eine Übersicht zu den Gegensanktionen verschiedener Art finden Sie auf der Internetseite der AHK Weißrussland 

Ansprechpartner

Petra Piater
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Zoll/Außenwirtschaftsdokumente
t: +49(0)355 365 3403
f: +49(0)355 3659 3403
petra.piater@cottbus.ihk.de