Seit dem 1. August 2021 ist das Neue Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Kraft. Damit ändern sich viele Dinge, die die Branche jahrzehntelang geprägt haben.
Aufgrund erheblicher Risiken für den Auftraggeber rät die IHK vom Einsatz "selbstständiger Kraftfahrer" ohne eigenes Fahrzeug ab.
Unternehmensgründer in der KEP-Branche benötigen keine Erlaubnis bzw. Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz. Kurier- und Postdienstleistungsunternehmen hingegen brauchen eine Genehmigung oder Lizenz.
In Polen ist das elektronische Mautsystem viaToll in Betrieb, das für Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen und Busse ab 9 Sitzplätzen auf Autobahnen und Schnellstraßen gilt.
Neun Vorschläge dafür, wie LKW-Fahrern die Arbeit an der Laderampe erleichtert werden kann, hat der DIHK in seinen "Rampenregeln" formuliert.
Schriftliche Weisungen für Notfallsituationen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache bereitzustellen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann.
Einsatz von Fahrern ohne gültige Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl "95") im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus.
Das Land Brandenburg hat seit sein gesamtes Streckennetz für geringfügig längere LKW freigegeben. Die 10. Änderungsverordnung zum Lang-Lkw ist seit 14.11.2020 in Kraft.
Für die korrekte Funktion des Formulars müssen Sie den reCaptcha Cookie in Ihren Cookie-Einstellungen akzeptieren.
Ihr Browser lädt die Seite für Sie neu, wenn Sie ihn akzeptieren. Danach ist eine Anmeldung über das Formular möglich.