Fahrer ohne gültige Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl „95“)

Das BAG hat seine Hinweise aktualisiert (26.03.2020). Diese finden Sie hier.

Darin wird u.a. darauf hingewiesen:

Der Einsatz von Fahrern, die nicht über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl „95“) verfügen, weil sie die erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen aufgrund der aktuellen Umstände nicht absolvieren konnten, wird durch das Bundesamt für Güterverkehr derzeit grundsätzlich nicht beanstandet.

Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt, dass nach Auffassung der Europäischen Kommission in der aktuellen Lage auf Beanstandungen verzichtet werden kann, wenn erforderliche Weiterbildungen aufgrund der aktuellen Krise nicht absolviert werden konnten. Dies gilt aber nicht für die Fälle, in denen es bereits an der erforderlichen Grundqualifikation fehlt. Inwieweit die einzelnen Mitgliedstaaten aktuell bestimmte Ausnahmeregelungen anwenden, erfahren Sie bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen (Botschaften und Konsulate) der betreffenden Staaten.

 

Ansprechpartner

Stabstelle Strukturwandel/Infrastruktur und Verkehr
Sach- und Fachkundeprüfung
t: +49(0)355 365 1104
f: +49(0)355 3659 1104
manuela.lenk@cottbus.ihk.de