Sach- und Fachkundeprüfung
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer Entscheidung vom 28.10.2020 über Einzelheiten der Wegekostenkalkulation entschieden. Das Gesetz, mit dem die Mautsätze auf Basis der Neuberechnung der Wegekosten angepasst wurden, trat zum 1.10.2021 in Kraft treten und betraf rückwirkend den Zeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.9.2021. Betroffene Unternehmen konnten Erstattungsansprüche stellen.
Lesen Sie hier die Informatioen zur Rückerstattung - aktuelle Meldung dazu vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Seit 2005 sind alle Autobahnen in Deutschland für Lkws mautpflichtig. 2018 wurde die Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Im Überblick werden die wichtigsten Fragen zur Lkw-Maut beantwortet.
Das „Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen” - Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG), ehemals Autobahnmautgesetz (ABMG) sieht für Deutschland eine streckenbezogene Gebühr für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren Nutzfahrzeugen vor.
Übersicht:
Mautpflichtig sind mit wenigen Ausnahmen alle bundesdeutschen Autobahnen und seit dem 1. Juli 2018 alle Bundestraßen.
Lastkraftwagen (Lkw) und Fahrzeugkombinationen (Lkw mit Hänger, Sattelzüge etc.) mit einer zulässigen Höchstmasse ab 7.500 kg werden bei der Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Dabei ist unerheblich, ob die Fahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Werkverkehr eingesetzt werden, ob tatsächlich Güter befördert werden oder das betreffende Kraftfahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Das bedeutet, dass auch Leerfahrten der Mautpflicht unterliegen. Betroffen sind alle entsprechenden Fahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden. Mautpflichtig sind In- und Ausländer. Mautschuldner sind sowohl Disponent, Eigentümer, Fahrer und Halter des mautpflichtigen Fahrzeugs. Sie haften als Gesamtschuldner für die korrekte Entrichtung der Maut.
Nach dem BFStrMG sind bestimmte Kraftfahrzeuge von der Mautpflicht befreit. Die Registrierung gilt für maximal zwei Jahre. Sie kann anschließend verlängert werden. Registrierungen, die bis zum Ablauftermin nicht verlängert wurden, laufen automatisch aus.Soweit sich seit der erstmaligen Registrierung keine inhaltliche Änderung der Fahrzeugpapiere ergeben hat, brauchen diese für die Folgeregistrierung nicht erneut in Kopie eingereicht werden. Dies gilt auch, soweit zwischenzeitlich lediglich ein „Umtausch” in EU-einheitliche Fahrzeugscheine stattgefunden hat, ohne weitere inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Papieren. In diesem Fall sind im Wesentlichen nur die Angaben zum Nutzer und der zur Verlängerung anstehenden Kfz-Kennzeichen erforderlich. Sofern in der Zwischenzeit inhaltliche Änderungen der Fahrzeugpapiere eingetreten sind, wie beispielsweise eine Änderung des zulässigen Gesamtgewichts, müssen Kopien der veränderten Fahrzeugpapiere eingereicht werden. Dies gilt auch dann, wenn unter dem ursprünglich bei Toll Collect gemeldeten Kfz-Kennzeichen zwischenzeitlich ein anderes mautbefreites Fahrzeug zugelassen wurde.
Die Mauthöhe wird unter Berücksichtigung von Wegstrecke, Achszahl und Emissionsklasse festgelegt.
Der Mauptpflichtige hat prinzipiell die Wahl zwischen
Nicht registrierten Nutzern stehen als Zahlungsverfahren zur Verfügung:
Registrierten Nutzern stehen als Zahlungsverfahren zusätzlich zur Verfügung:
Die Registrierung erfolgt beim Mautbetreiber oder bei bestimmten von ihm beauftragten Servicegesellschaften (zum Beispiel einige Emittenten von Tankkarten) für das Unternehmen und die jeweils eingesetzten Fahrzeuge. Die Registrierung ist an eine Bonitätsprüfung gebunden. Nach Registrierung wird für jedes angemeldete Fahrzeug eine Fahrzeugkarte ausgestellt. Damit besteht die Möglichkeit des vereinfachten Einbuchens beim manuellen System. Außerdem ist die Voraussetzung, um an der Buchung über Internet sowie am automatischen System teilnehmen zu können, damit erfüllt. Die Registrierung ist kostenlos.
Das manuelle System ist mit und ohne Registrierung möglich. Die manuelle Einbuchung erfolgt über Zahlstellenterminals. Rund 1.100 Terminals einer neuen Generation stehen in Deutschland zur Verfügung. Auf der Homepage von Toll Collect finden Sie eine Übersicht der Terminals. Alle autobahnnahen Terminals sollen 24 Stunden am Tag zugänglich sein. Die Einbuchung hat vor Befahren der mautpflichtigen Straßen zu erfolgen. Zusätzlich ist die Nutzung einer Smartphone-App zur manuellen Einbuchung möglich. Jedoch können weiterhin Terminals sowie die manuelle Eingabe per Internet genutzt werden.
Die Einbuchung beim Systembetreiber Toll Collect hat vor dem Befahren der Bundesfernstraßen zu erfolgen. Bei der Einbuchung über das Internet wird eine Einbuchungsnummer und der Zeitraum mitgeteilt, in dem die mautpflichtige Straßenbenutzung durchgeführt werden darf. Wird dieses Zeitfenster aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (Stau, Panne oder ähnliches) nicht eingehalten, muss storniert und neu gebucht werden. Das Gleiche gilt, wenn eine andere Strecke genutzt wird. Häufig gefahrene Routen können zur Vereinfachung gespeichert werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der automatischen Einbuchung ist die Registrierung des Transportunternehmens und seiner mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect und der Einbau einer On-Board-Unit (OBU) in das Fahrzeug. Nach der Registrierung erhält das Unternehmen für jeden Lkw eine Fahrzeugkarte, auf der die wichtigsten Fahrzeugdaten gespeichert sind. Mit der Fahrzeugkarte kann der Benutzer mit den von Toll Collect autorisierten Servicepartnern einen Termin zum Einbau der OBU vereinbaren.
Den Einbau, die Initialisierung und Personalisierung sowie die Inbetriebnahme der OBUs nehmen von Toll Collect ausgesuchte und geschulte Servicepartner vor. Das Gerät wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Fahrzeughalter bezahlt
Mittels der OBU wird festgestellt, auf welchem mautpflichtigen Streckenabschnitt sich das Fahrzeug befindet. Bei der elektronischen Mauterhebung schaltet sich die OBU automatisch beim Befahren der mautpflichtigen Straße ein und ermittelt mittels des GPS-Satellitensystems den Standort. Daraus errechnet die OBU die zu entrichtende Maut und sendet sie per GSM-Schnittstelle an den Mautbetreiber. Eine Abgrenzung der mautpflichtigen Strecken beispielsweise zu parallel verlaufenden Straßen erfolgt zusätzlich durch fest installierte und mobile Baken. Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich.
Zu jeder Zeit ist der Fahrer in der Lage, die Strecke zu ändern, ohne eine Stornierung oder Teilstornierung vornehmen zu müssen. Die OBU kann weiterhin ohne jegliche Einschränkungen auch im erweiterten mautpflichtigen Netz verwendet werden.
Zur Vorkontrolle dienen stationäre Kontrollbrücken, Kontrollsäulen und portable Kontrolleinrichtungen, mit deren Hilfe eine Vorauswahl möglicher „Mautpreller” vorgenommen werden kann. Die automatische Kontrolle erfolgt durch den Betreiber, der auch die etwaige Fehlerbearbeitung durchführt. Diese erfolgt mittels Videoaufzeichnung des fließenden Verkehrs. Sowohl das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als auch die Zollbehörden dürfen Kontrollen durchführen. Werden Verstöße festgestellt, kann die Weiterfahrt bis zur Entrichtung der Maut untersagt werden, sofern Zweifel bestehen, dass die Maut sonst nicht mehr bezahlt wird. Außerdem können Sicherheitsleistungen gefordert werden. Darüber hinaus werden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Für Verstöße gegen die Mautvorschriften gibt es einen gesonderten Bußgeldkatalog. Die darin aufgeführten Bußgeldsätze beziehen sich auf die vorsätzliche Falsch- oder Nichtentrichtung der Maut. Bei Fahrlässigkeit werden in aller Regel 50 Prozent der angegebenen Sätze veranschlagt. Wiederholungsfälle werden auch nicht mit den Regelsätzen geahndet - die Bußgelder können in Einzelfällen bis zu 20.000 Euro betragen.
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