Sach- und Fachkundeprüfung
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Das Land Brandenburg hat seit sein gesamtes Streckennetz für geringfügig längere LKW freigegeben. Die 10. Änderungsverordnung zum Lang-Lkw ist seit 14.11.2020 in Kraft . Von der Freigabe für Lang-LKW Typ 1 mit 1,38m Überlänge erhofft sich das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung mehr Effizienz im Güterverkehr. Das Ministerium hatte bereits im Mai erklärt, dass dieser Änderungswunsch an das BMVI herangetragen wurde. Bei nächster Gelegenheit der Anpassung des Bundesrechts soll die Umsetzung erfolgen.
Lang-LKW Typ 1 sind gegenüber einem herkömmlichen Sattelzug um 1,38 m länger. Dadurch ergeben sich Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse. Der Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur erhöht sich durch die Fahrzeuge nicht. Die Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße sind nur gering. In zwischenzeitlich 13 Bundesländern dürfen die Typ 1 LKW bereits fahren. Auffälligkeiten in Bezug auf die Verkehrssicherheit waren von dort nicht zu vernehmen.
Für die übrigen Lang-LKW gilt wie bisher das Verfahren, dass die konkret zu benennenden Fahrstrecken zu genehmigen sind und diese dann in der Positivliste im Anhang der Ausnahmeverordnung veröffentlicht werden.
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