Jede Betriebseinrichtung und sonstige ortsfeste Einrichtung sowie Lagerflächen, Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen können dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegen.
Seit dem 6. Januar 2011 gilt europaweit die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (2010/75/ EU). Sie regelt die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Industrieanlagen.
Der IHK-Genehmigungslose informiert zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen haben der europäische und deutsche Gesetzgeber die Grundlage für den Schutz der Umwelt und schützenswerter Ressourcen festgelegt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist unselbständiger Bestandteil von Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren. Sie dient der Umweltvorsorge und der Verbesserung der Umweltbedingungen.
Am 1. Januar 2023 startete die CO2-Bepreisung für die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Kohle. Für Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung verschiebt sich der vorgesehenen Beginn der CO2-Berichterstattung und -Bepreisung um ein
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