EU-Richtlinie Industrieemissionen

Pixabay Symbolbild
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Seit dem 6. Januar 2011 gilt europaweit die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (2010/75/ EU), die die bis dato geltende IVU-Richtlinie ablöste.

Die IE-Richtlinie ist die wichtigste europäische Regelungsgrundlage für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen. Sie verfolgt insbesondere das Ziel, Umweltstandards in Europa anzugleichen und dadurch gerechtere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Sie erweiterte den Kreis der betroffenen Anlagenbetreiber und führte zu neuen Regeln bei der Anlagengenehmigung und der behördlichen sowie betrieblichen Überwachung. Ein Beispiel sind die Pflichten zur Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT), die ein wesentlich höheres Maß an Verbindlichkeit erhalten haben. Die BVT-Schlussfolgerungen beschreiben den europäischen Stand der Technik und werden als eigenständige Rechtsdokumente im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Am 12.04.2013 ist das Gesetzespaket zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit sind sämtliche Verordnungsänderungen bzw. neuen Verordnungen in Kraft getreten.

Die erste Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen enthält vor allem Änderungen in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zum Genehmigungsverfahren.

Die zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen enthält Änderungen in der Verordnung über Großfeuerungsanlagen und für Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen.

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