Das Bundesverkehrsministerium unterstützt die Förderung von Fahrzeugflotten mit Brennstoffzellenantrieb und die dazugehörige Betankungsinfrastruktur.
Die Bundesregierung weitet die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus.
Die steuerliche Förderung der Elektromobilität soll bis 2030 verlängern und ausgebaut werden. Dies betrifft z. B. die Einführung einer Sonderabschreibung.
Das Förderprogramm Erneuerbare Mobil gehört zum Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020. Zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität werden darüber umgesetzt.
Das Bundesförderprogramm für mehr Energieeffizienz und CO2-Einsparung im Straßengüterverkehr bezuschusst die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen mit Erdgasantrieb, Flüssigantrieb oder Elektroantrieben.
Start des Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte ist am 26. Januar 2021. Anträge können schon jetzt beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) heruntergeladen werden.
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