Die Bundesregierung weitet die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus.
Die steuerliche Förderung der Elektromobilität soll bis 2025 verlängert und ausgebaut werden. Dies betrifft z. B. die Einführung einer Sonderabschreibung.
Das Förderprogramm Erneuerbare Mobil gehört zum Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020. Zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität werden darüber umgesetzt.
Start des Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte ist am 26. Januar 2021. Anträge können schon jetzt beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) heruntergeladen werden.
Am 02. August 2021 wurde der erste Förderaufruf des neuen Förderprogramms für klimafreundliche Nutzfahrzeuge veröffentlicht.Online-Seminar zum 1. Förderaufruf durchgeführt.
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