Neue Richtlinie zur Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge

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Der Straßengüterverkehr, der noch weitestgehend auf Dieselantrieben basiert, verursacht rund ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors. Das soll sich ändern. Bis 2030 soll etwa ein Drittel dieser Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erbracht werden – so formuliert es die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm 2030.

Am 02. August 2021 wurde der erste Förderaufruf des Förderprogramms für klimafreundliche Nutzfahrzeuge veröffentlicht. Ab dem 16. August haben Sie Zeit, Anträge für eine Förderung von Nutzfahrzeugen mit elektrischem Antrieb (Batterie, Brennstoffzelle oder Oberleitung) einzureichen.
Alle Informationen finden Sie hier.

Wie genau diese Förderung aussieht, wer sich fördern lassen kann und was beachtet werden muss, erfuhren Sie am 12. August 2021 in einem kostenfreien Online-Seminar mit dem Bundesamt für Güterverkehr (Bewilligungsbehörde oder Projektträger) und der NOW GmbH.

Im Download-Bereich finden Sie die Unterlagen und oben die Online-Aufzeichnung des Seminars.

Ansprechpartner

Stabstelle Strukturwandel/Infrastruktur und Verkehr
Sach- und Fachkundeprüfung
t: +49(0)355 365 1104
f: +49(0)355 3659 1104
manuela.lenk@cottbus.ihk.de
Jens Krause
Generalmanager
Leitung Stabstelle Strukturwandel/Infrastruktur und Verkehr
Sprecher: Wasserstoffnetzwerk Lausitz DurcH2atmen / Wirtschaftsverkehrsnetzwerk Lausitz / Strukturwandelwerkstatt Infrastruktur und Mobilität
t: +49(0)355 365 1100
f: +49(0)355 3659 1100
jens.krause@cottbus.ihk.de