Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Verpflichtungen.
Bei der Suche nach neuen Lieferanten und Geschäftspartnern bieten sich eine Reihe von Lieferantenbörsen bzw. B2B-Online-Plattformen an, die hier behilflich sein können.
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf für ein Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene (Directive on Corporate Sustainability Due Diligence - CSDDD) erarbeitet. Hier finden Sie aktuelle Informationen.
Hier finden Sie Informationen, Hilfestellungen und Praxisleitfäden für die Implementierung eines nachhaltigen Lieferkettenmanagement im Unternehmen.
In dem Online-Zertifikatslehrgang erfahren Unternehmerinnen und Unternehmer, wie die Anforderungen des 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzzum Nutzen aller umgesetzt werden können.
Das Heldesk für Wirtschafts und Menschenrechte hat mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine neue Handreichung zu Auswirkungen des LKSG auf nicht-verpflichete Unternehen erarbeitet.
Germany Trade & Invest, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und das Auswärtige Amt bieten Unternehmen ein gemeinsames Unterstützungsangebot für die Umsetzung des LkSG zu ausgewählten Ländern, darunter China, Indien, Türkei und Mexiko.
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