Wie können wir unterstützen?

Hände werden sich gereicht. Auch in der Fortstwirtschaft können wir unterstützen.
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Hände werden sich gereicht. Auch in der Fortstwirtschaft können wir unterstützen.

Betriebsberatung (Investition / Finanzierung / Liquidität)

Eine fundierte Kapitalbedarfsplanung hilft, Liquidität zu sichern und Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. Dazu gehört aber nicht nur der langfristige Kapitalbedarf für das Anlagevermögen wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge, sondern auch der kurzfristige Kapitalbedarf für das Umlaufvermögen, beispielsweise das Material- und Warenlager sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Auch die finanziellen Belastungen während der Anlaufphase oder für gesonderte Projekte und die Tilgung von Krediten sollten berücksichtigt werden.

Für eine ausführliche Betriebsberatung wenden Sie sich an Ihr Regionalcenter

Notfallplan: 

Auch Unternehmer kann es treffen: Man steht "mitten im Leben" und fällt plötzlich als Firmenlenker aus, sei es durch Unfall, Krankheit oder Todesfall. Wie geht es dann weiter? Eine gute Absicherung mit einer nachvollziehbaren dokumentierten Handlungsanweisung ist wichtig, damit Unternehmensvertreter die Aufgaben kurzfristig übernehmen und wichtige Entscheidungen treffen können. 

Für den Fall der Fälle haben wir die wichtigsten Handlungsanweisungen in einem Notfall-Handbuch zusammengefasst.

Weitere Serviceangebote

  1.  Initiale Förderberatung in Zusammenarbeit mit Partner (ILB, Rentenbank, WfBB, BAFA), mehr Informationen in unserem Artikel "Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen"
  2. Fachkräftegewinnung über Plattform Growwithbrandenburg
  3. Beratung rund um die Ausbildung 
  4. Nachfolge über NEXXT-CHANGE-Börse
  5. Forschung trifft Realität: Angebote rund um Digitalisierung
  6. Vermittlung zwischen Behörden und Mitgliedern, Einsetzen auf Landesebene für Anliegen

Hilfsprogramme für Landwirtinnen und Landwirte, die unter den Folgen des Ukrainie-Krieges leiden

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat dem Bundeskabinett am 13. Juli 2022 die „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ vorgelegt. Als zweite Hilfsmaßnahme ist ein Kleinbeihilfeprogramm in Vorbereitung. Insgesamt sollen 180 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden, um die Auswirkungen des Krieges abzumildern. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Hilfen für Landwirtschafts- und Erzeugerbetriebe

 

Ansprechpartner

Uwe Röder
Regionalcenter Elbe-Elster
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Betriebsberatung/Existenzgründung/Landwirtschaft
t: +49(0)355 365 3302
f: +49(0)355 3659 3302
uwe.roeder@cottbus.ihk.de