Mit der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-VO) hat die EU neue umfangreiche Meldepflichten für Importeure von CO-2 intensiven Waren eingeführt. Betroffen sind die Warengruppen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Für
Unternehmen, die Waren aus den Kategorien Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff und Strom sowie einige Vor-und nachgelagerte Produkte aus Drittstaaten importieren, müssen seit dem 01. Oktober 2023 melden, wie viele
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