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Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird große Teile der Industrie betreffen. Unternehmen, die Waren aus den Kategorien Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff und Strom sowie einige Vor-und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Drittstaaten importieren, müssen seit dem 01. Oktober 2023 quartalsweise melden, wie viele Tonnen CO2-Äquivalente in den eingeführten Waren enthalten sind (sog. „graue Emissionen“). Die erste Meldung ist im Januar 2024 abzugeben.
Die EU-Kommission hat per 28. November 2023 für betroffene Importeure eine FAQ-Liste erstellt. Sie finden diese rechts im Downloadbereich (in englischer Sprache).
Darüber hinaus hat das BMF - Bundesministerium für Finanzen eine FAQ-Übersicht zum CBAM erstellt und weiterführende Informationen zum Thema zusammengestellt.
Den Entwurf zur aktuellen CBAM-Meldeverordnung vom 17.08.2023 sowie den Anhang zur Meldeverordnung finden Sie im Downloadbereich rechts.
Die IHK-Organisation hat sich in den vergangenen Jahren umfassend zum CBAM positioniert. Die Forderungen und Stellungnahmen werden dabei vor allem an die EU-Kommission, den EU-Rat, das EU-Parlament, an die Bundesministerien, insbesondere BMWK sowie Abgeordnete (MdBs und MdEPs) adressiert und in ausgewählte Ausschüsse getragen.
Übersicht:
Die Stellungnahmen und Forderungspapiere finden Sie im Downloadbereich rechts.
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