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Rechte und Verordnungen

Festsetzung von Märkten, Messen, Ausstellungen

Die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten erfolgt auf Antrag des Veranstalters bei der zuständigen Behörde. 

Festsetzung von Märkten, Messen, Ausstellungen

Das BbgLöG regelt die Öffnung von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen.

Brandenburger Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG)

Unter dem so genannten Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, z. B. "fliegende Händler" oder Standinhaber auf privaten Märkten. 

Handel im Reisegewerbe

Fristverlängerung zur Registrierkassenumstellung in Brandenburg bestätigt: ABER "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben"

Fristverlängerung im Land Brandenburg zur vorgeschriebenen technischen Umstellung von elektronischen Kassensystemen bis zum 31. März 2021 beschlossen.

Fristverlängerung zur Registrierkassenumstellung in Brandenburg bestätigt: ABER "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben"

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