Bevor einem Auszubildenden gekündigt wird, muss der Betrieb eine Abmahnung aussprechen. Die Kündigung darf erst das letzte Mittel sein.
Hier finden Betriebe eine Checkliste, was bei der Kündigung vor und nach Ablauf der Probezeit zu tun ist.
Im Interesse einer schnellen und gütlichen Einigung sollte immer überlegt werden, ob anstelle der Kündigung nach der Probezeit ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann.
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