IHK Cottbus
  • Kontakt
  • Über uns
  • News-Blog
IHK Cottbus
  • Aus- und Weiterbildung
  • Mitgliederservice
  • Mitwirkung in der IHK
  • Kontakt
  • Über uns
  • News-Blog
  • Aus- und Weiterbildung
  • Mitgliederservice
  • Mitwirkung in der IHK
  1. Startseite
  2. Aus- und Weiterbildung
  3. Rund um die Ausbildung
  4. Rechtsfragen Ausbildung
  5. Abmahnung und Kündigung

Abmahnung und Kündigung

Bevor einem Auszubildenden gekündigt wird, muss der Betrieb eine Abmahnung aussprechen. Die Kündigung darf erst das letzte Mittel sein.

Abmahnung

Hier finden Betriebe eine Checkliste, was bei der Kündigung vor und nach Ablauf der Probezeit zu tun ist.

Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Im Interesse einer schnellen und gütlichen Einigung sollte immer überlegt werden, ob anstelle der Kündigung nach der Probezeit ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann.

Praxistipp: Aufhebungsvertrag

Verdachtskündigungen, das heißt Kündigungen, die sich zunächst nur auf den Verdacht einer ausbildungsrechtlichen Pflichtverletzung stützen können, sind bei Auszubildenden nahezu ausgeschlossen.

Das Urteil: Verdachtskündigung

  • Aus- und Weiterbildung
  • Mitgliederservice
  • Mitwirkung in der IHK
  • Wir beantworten Ihre Anfrage!
  • Einverständniserklärung E-Mail-Kontakt
0355 365-0
ihkcb@cottbus.ihk.de
Industrie- und Handelskammer
(IHK) Cottbus
Goethestraße 1
03046 Cottbus
DIHK AHK Bildungscentrum|Cottbus Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrums
© Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
  • Datenschutzerklärung
  • Pflichtinformationen nach DSGVO
  • Impressum

Fehlende Cookie-Zustimmung

Für die korrekte Funktion des Formulars müssen Sie den reCaptcha Cookie in Ihren Cookie-Einstellungen akzeptieren.

Ihr Browser lädt die Seite für Sie neu, wenn Sie ihn akzeptieren. Danach ist eine Anmeldung über das Formular möglich.