Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
t: +49(0)355 365 1253
f: +49(0)355 3659 1253
nadine.jurk@cottbus.ihk.de
Jeder, der nicht selbständiger Gewerbetreibener (Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt, benötigt die Unterrichtung.
Sie ermöglicht eine Beschäftigung in folgenden Bereichen:
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe vermittelt folgende Inhalte:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2. Datenschutzrecht,
3. Bürgerliches Gesetzbuch,
4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Hinweis: Sollte nach Beginn der Unterrichtung festgestellt werden, dass die Sprachkenntnisse nicht ausreichen, kann man dennoch des Unterrichts verwiesen werden und erhält keine Bescheinigung!
BITTE BEACHTEN: DER KURS FINDET NUR STATT, BEI EINER MINDESTTEILNEHMERZAHL VON 7 PERSONEN!
Ort | Datum | Anmeldeschluss | Verfügbare Plätze |
Cottbus | 08.04. - 12.04.2024 | 15.03.2024 | 0 |
Cottbus | 13.05. - 17.05.2024 | 19.04.2024 | 0 |
Cottbus | 03.06. - 07.06.2024 | 10.05.2024 | 0 |
Cottbus | 08.07. - 12.07.2024 | 14.06.2024 | 0 |
Cottbus | 12.08. - 16.08.2024 | 26.07.2024 | 0 |
Cottbus | 09.09. - 13.09.2024 | 23.08.2024 | 0 |
Cottbus | 07.10. - 11.10.2024 | 20.09.2024 | 0 |
Cottbus | 18.11. - 22.11.2024 | 01.11.2024 | 16 |
Cottbus | 02.12. - 06.12.2024 | 15.11.2024 | 20 |
Die IHK Cottbus führt die Unterrichtungsverfahren für das Bewachungspersonal und die Bewachungsgewerbetreibenden durch. Sie können sich über unser Anmeldeformular anmelden.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Anmeldung.
Wichtig - Mit der Anmeldung muss auch das geforderte B1-Zertifikat oder ein deutscher Schulabschluss in Kopie eingereicht werden!
Die Gebühr für das Unterrichtungsverfahren trägt der Teilnehmer bzw. der Arbeitgeber oder Andere.
Die Gebühr entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Gebührentarif.
Gemäß der Gebührenordnung der IHK Cottbus
Bei einer Tätigkeit im Sicherheits-/Bewachungsgewerbe sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Linksammlung unten.
Das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundeprüfung werden von uns angeboten.
Links
Bewachungsverordnung (BewachV)
Bewacherregisterverordnung (BewachRV)
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