Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Allgemeines

Jeder, der nicht selbständiger Gewerbetreibener (Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt, benötigt die Unterrichtung.
Sie ermöglicht eine Beschäftigung in folgenden Bereichen:

  • Objekt- und Werkschutz
  • Revier- und Streifenwachdienst
  • Geld- und Werttransport
  • Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz mit Ausnahme zugangsgeschützter Großveranstaltungen
  • Bewachungstätigkeiten in Asylbewerberheimen ohne Leitungsfunktion

 

Inhalte

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe vermittelt folgende Inhalte:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2. Datenschutzrecht,
3. Bürgerliches Gesetzbuch,
4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

 

Voraussetzungen zum Erhalt der Bescheinigung

  • die Teilnehmer beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (Kompetenzniveau B1) 
  • die Teilnehmer müssen ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilnehmen
  • aktive/r  Mitarbeit/Dialog 
  • erfolgreiche Teilnahme an den mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen nach jedem Sachgebiet
  • erfolgreicher Abschluss der Sachgebietstests

Hinweis: Sollte nach Beginn der Unterrichtung festgestellt werden, dass die Sprachkenntnisse nicht ausreichen, kann man dennoch des Unterrichts verwiesen werden und erhält keine Bescheinigung!

Termine

BITTE BEACHTEN: DER KURS FINDET NUR STATT, BEI EINER MINDESTTEILNEHMERZAHL VON 7 PERSONEN!

 Ort  Datum Anmeldeschluss Verfügbare Plätze
Cottbus 08.04. - 12.04.2024 15.03.2024 0
Cottbus 13.05. - 17.05.2024 19.04.2024 0
Cottbus 03.06. - 07.06.2024 10.05.2024 0
Cottbus 08.07. - 12.07.2024 14.06.2024 0
Cottbus 12.08. - 16.08.2024 26.07.2024 6
Cottbus 09.09. - 13.09.2024 23.08.2024 15
Cottbus 07.10. - 11.10.2024 20.09.2024 20
Cottbus 18.11. - 22.11.2024 01.11.2024 20
Cottbus 02.12. - 06.12.2024 15.11.2024 20

 

Anmeldung

Die IHK Cottbus führt die Unterrichtungsverfahren für das Bewachungspersonal und die Bewachungsgewerbetreibenden durch. Sie können sich über unser Anmeldeformular anmelden.

Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Anmeldung.

Wichtig - Mit der Anmeldung muss auch das geforderte B1-Zertifikat oder ein deutscher Schulabschluss in Kopie eingereicht werden!

Gebühr

Die Gebühr für das Unterrichtungsverfahren trägt der Teilnehmer bzw. der Arbeitgeber/die Agentur für Arbeit/das Jobcenter. 
Bitte entnehmen Sie die Gebühr unserem aktuellen Gebührentarif.

Gemäß der Gebührenordnung der IHK Cottbus

  • Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Unterrichtung oder bei Rücktritt nach Beginn der Unterrichtung unter unverzüglichem Nachweis eines wichtigen Grundes sind 25% der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Unterrichtung fallen 50% der Gesamtgebühr an.

Rechtsvorschriften

Bei einer Tätigkeit im Sicherheits-/Bewachungsgewerbe sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Linksammlung unten.

Das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundeprüfung werden von uns angeboten.

 Links

 § 34a Gewerbeordnung (GewO) 

Bewachungsverordnung (BewachV) 

Bewacherregister 

Bewacherregisterverordnung (BewachRV) 

 

Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen & personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.

 

Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
t: +49(0)355 365 1253
f: +49(0)355 3659 1253
nadine.jurk@cottbus.ihk.de
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Unterrichtungsverfahren Bewachungsgewerbe
t: +49(0)355 365 1252
f: +49(0)355 3659 1252
jessica.schulz@cottbus.ihk.de