Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
t: +49(0)355 365 1253
f: +49(0)355 36526 1253
nadine.jurk@cottbus.ihk.de
Jeder, der nicht selbständiger Gewerbetreibener (Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt, benötigt die Unterrichtung.
Sie ermöglicht eine Beschäftigung in folgenden Bereichen:
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe vermittelt folgende Inhalte:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2. Datenschutzrecht,
3. Bürgerliches Gesetzbuch,
4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert und durch aktive Unterrichtsbeteiligung festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.
Die IHK Cottbus führt die Unterrichtungsverfahren für das Bewachungspersonal und die Bewachungsgewerbetreibenden durch. Sie können sich telefonisch bei Herrn Frank Westenweller-Hundeck, Tel. 0355 365-2704 anmelden. Eine Übersicht der Termine finden Sie außerdem online.
Die Gebühr für das Unterrichtungsverfahren trägt der Teilnehmer bzw. der Arbeitgeber/die Agentur für Arbeit/das Jobcenter. Sie beträgt 370 Euro für mit Bewachungsaufgaben betraute Mitarbeiter.
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