Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
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Mit aktuellem Stand, werden alle Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung, wie auch Sach- und Fachkundeprüfungen, unter Beachtung der Hygieneregeln stattfinden.
Stand: 01.02.2021
Prüfort | Datum | Anmeldeschluss |
Schönefeld/Cottbus |
17.10.2024 ausgebucht |
keine Anmeldung mehr möglich |
Schönefeld/Cottbus | 21.11.2024 ausgebucht | keine Anmeldung mehr möglich |
Schönefeld/Cottbus | 12.12.2024 | 21.11.2024 |
Schönefeld/Cottbus | 16.01.2025 | 12.12.2024 |
Schönefeld/Cottbus | 20.02.2025 | 30.01.2025 |
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Themengebiete:
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Rahmenstoffplan (PDF).
In der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt auf den Sachgebieten 1 und 5 liegen. Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfling, wobei bis zu fünf Prüflinge zusammen in der mündlichen Prüfung geprüft werden können. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. Nur wer beide Teile erfolgreich absolviert hat, bekommt von der IHK eine Bescheinigung ausgehändigt, die ihn zur Durchführung der genannten Tätigkeiten berechtigt.
Achtung: In der Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist Deutsch als Prüfungssprache festgelegt. An der Prüfung kann daher nur teilnehmen, wer deutsch sprechen, schreiben und verstehen kann.
Die Sachkundeprüfung wird ausschließlich von den Industrie- und Handelskammern abgenommen. Die Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Prüfung ist bundesweit gültig.
Die Anmeldung geht schriftlich an diejenige IHK, in deren Bezirk der Beschäftigungsort oder die Aus- und Fortbildungsstätte des Prüflings liegt oder wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind unserem aktuellen Gebührentarif zu entnehmen.
Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie-und Handelskammer abgelegt werden, die diese Prüfung anbietet.
Bezüglich der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gibt es keine Vorgaben des Gesetzgebers. Es ist also durchaus zulässig, sich im Eigenstudium auf die Prüfung vorzubereiten. Wir empfehlen aber die Teilnahme an einem Lehrgang, um sich den Stoff unter Anleitung geeigneter Dozenten anzueignen.
Auf folgenden Portalen können Sie nach passenden Kursen suchen:
Bei einer Tätigkeit im Sicherheits-/Bewachungsgewerbe sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Linksammlung unten.
Das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundeprüfung werden von uns angeboten.
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