Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Mit aktuellem Stand, werden alle Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung, wie auch Sach- und Fachkundeprüfungen, unter Beachtung der Hygieneregeln stattfinden.

Stand: 01.02.2021

Prüfungstermine im Überblick 

Prüfort   Datum Anmeldeschluss
Schönefeld/Cottbus

17.10.2024 ausgebucht

keine Anmeldung mehr möglich
Schönefeld/Cottbus 21.11.2024 ausgebucht keine Anmeldung mehr möglich
Schönefeld/Cottbus 12.12.2024  21.11.2024
Schönefeld/Cottbus 16.01.2025 12.12.2024
Schönefeld/Cottbus 20.02.2025 30.01.2025

 

Inhalte und Ablauf

Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Themengebiete:

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  2. Datenschutzrecht
  3. Bürgerliches Gesetzbuch
  4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste
  6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Rahmenstoffplan (PDF).

In der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt auf den Sachgebieten 1 und 5 liegen. Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfling, wobei bis zu fünf Prüflinge zusammen in der mündlichen Prüfung geprüft werden können. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. Nur wer beide Teile erfolgreich absolviert hat, bekommt von der IHK eine Bescheinigung ausgehändigt, die ihn zur Durchführung der genannten Tätigkeiten berechtigt.

Achtung: In der Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist Deutsch als Prüfungssprache festgelegt. An der Prüfung kann daher nur teilnehmen, wer deutsch sprechen, schreiben und verstehen kann.

Anmeldung und Gebühren

Die Sachkundeprüfung wird ausschließlich von den Industrie- und Handelskammern abgenommen. Die Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Prüfung ist bundesweit gültig.

Die Anmeldung geht schriftlich an diejenige IHK, in deren Bezirk der Beschäftigungsort oder die Aus- und Fortbildungsstätte des Prüflings liegt oder wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind unserem aktuellen Gebührentarif zu entnehmen.

Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie-und Handelskammer abgelegt werden, die diese Prüfung anbietet.

Vorbereitung

Bezüglich der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gibt es keine Vorgaben des Gesetzgebers. Es ist also durchaus zulässig, sich im Eigenstudium auf die Prüfung vorzubereiten. Wir empfehlen aber die Teilnahme an einem Lehrgang, um sich den Stoff unter Anleitung geeigneter Dozenten anzueignen. 
Auf folgenden Portalen können Sie nach passenden Kursen suchen:

 

Rechtsvorschriften

Bei einer Tätigkeit im Sicherheits-/Bewachungsgewerbe sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Linksammlung unten.

Das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundeprüfung werden von uns angeboten.

 Links

 § 34a Gewerbeordnung (GewO) 

Bewachungsverordnung (BewachV) 

Bewacherregister 

Bewacherregisterverordnung (BewachRV) 

Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
t: +49(0)355 365 1253
f: +49(0)355 3659 1253
nadine.jurk@cottbus.ihk.de