Umschulung

Umschulung

Die Industrie- und Handelskammer Cottbus hat die gesetzliche Aufgabe, die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen. Der Gesetzgeber möchte hiermit ein mit der Berufsausbildung vergleichbares Qualitätsniveau sichern.

Übersicht:

Für berufliche Umschulungen gibt es verschiedene Organisationsformen:

  • Die betriebliche Umschulung verläuft wie eine duale Ausbildung. Lernorte sind der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule. Teilnehmende erhalten eine Ausbildungsvergütung oder finanzielle Leistungen des Kostenträgers.
  • Bei einer außerbetrieblichen (überbetrieblichen) Umschulung wird der neue Beruf größtenteils durch Unterricht bei einem Bildungsträger erlernt. Zusätzlich ist ein mehrmonatiges Praktikum in die Umschulung integriert.

Durchführung von Umschulungsmaßnahmen

Alle Regelungen zur Durchführung von Umschulungsmaßnahmen befinden sich in der Richtlinie für Umschulungen (Downloadbereich rechts). Damit die IHK die Eignung feststellen und die Umzuschulenden (Umschüler und Umschülerinnen) zur Prüfung zulassen kann, muss der Umschulende (Bildungsträger) folgendes Verfahren einhalten: Jede Umschulungsmaßnahme (auch Wiederholungsmaßnahme) ist der IHK unverzüglich, spätestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn, mit Hilfe des Umschulungskonzeptes und dem Formular Antrag Umschulungsmaßnahme für Bildungsträger (PDF) schriftlich anzuzeigen (§ 62 Abs. 2 BBiG). Zur einfachen Übersicht finden Sie im Downloadbereich einen Ablauf für Bildungsträger (PDF).

Dauer der Umschulung und Praktikum

Beginn und Ende einer Umschulungsmaßnahme sind so zu planen, dass die Dauer auch im Hinblick auf die Prüfungstermine passend ist. 

Die Praktikumsbetriebe werden auf Ihre Ausbildungseignung überprüft. Der Umschulende hat mit dem Umschulungskonzept eine Übersicht der ausbildungsberechtigten Praktikumsbetriebe einzureichen, welche Praktikumsplätze des entsprechenden Berufs im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Spätestens mit Beginn des betrieblichen Praktikums ist der IHK mitzuteilen, welche/r Umschulungsteilnehmende/r in welchem aufgelisteten Praktikumsbetrieb das Praktikum durchführt.

Die zeitliche Lage und Dauer der einzelnen Betriebspraktikumsabschnitte muss sich am Umschulungsziel, insbesondere an den Anforderungen der jeweiligen Prüfungen, orientieren. Die Mindestdauer des Betriebspraktikums in den einzelnen Ausbildungsberufen ergibt sich aus der Tabelle mit Übersicht der Umschulungs- und Praktikumsdauer (PDF). Bei gewerblich-technischen Berufen empfehlen wir die Praktikumsdauer von 9 Monaten.

Zulassung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung wird vom Umschulenden unter Vorlage folgender Unterlagen zu den von der IHK vorgegebenen Anmeldefristen vorgenommen:

  • Bescheinigung des Praktikumsbetriebes über das Betriebspraktikum
  • Bescheinigung des Umschulenden über die Teilnahme an der Maßnahme
  • Angabe der Fehlzeiten

 Zuzulassen ist, wer die Umschulungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Umschulungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungsbeginn endet. Weiter nachzulesen hier.

Ergänzende Hinweise für Bildungsträger mit außerbetrieblichen Umschulungen:

  • Obergrenze für die Fachtheorie bildet die im Rahmenlehrplan vorgegebene Stundenanzahl
  • Ausbilder, denen ausschließlich Umschulungsaufgaben übertragen sind, sollen in der Regel nicht mehr als 16 Umzuschulende gleichzeitig umschulen. Bei gefahrenanfälligen Tätigkeiten, z. B. an Werkzeugmaschinen, ist diese Zahl entsprechend geringer anzusetzen.
  • Gemäß § 28 Abs. 2 BBiG muss der benannte Ausbilder die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln. Wesentlicher Umfang heißt, dass die Vermittlung der Inhalte durch den Ausbilder für die überwiegende Zeit (mind. 51 %) der Anwesenheit der von ihm zu betreuenden Umzuschulenden gewährleistet sein muss.
  • Ein Einstieg in eine laufende Maßnahme ist bis zu vier Wochen nach Maßnahmenbeginn möglich.
  • Vorzeitiges Ausscheiden aus der Umschulungsmaßnahme ist der IHK schriftlich mitzuteilen.
  • Die Prüfung des Umschulungskonzeptes und Anmeldung der Maßnahmen ist bei der IHK Cottbus nicht gebührenpflichtig.

Ansprechpartner

Nadine Theel
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Fachliche Teamleitung Fachkräftesicherung
t: +49(0)355 365 1409
f: +49(0)355 3659 1409
nadine.theel@cottbus.ihk.de
Nico Neidenberger
Regionalcenter Cottbus/Spree-Neiße
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsberatung
t: +49(0)355 365 3410
f: +49(0)355 3659 3410
nico.neidenberger@cottbus.ihk.de
Anke Gundlach
Regionalcenter Dahme-Spreewald
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsberatung
t: 0355 365 3103
f: 0355 3659 3103
anke.gundlach@cottbus.ihk.de
Janett Reichelt
Regionalcenter Elbe-Elster
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsberatung
t: +49(0)355 365 3303
f: +49(0)355 3659 3303
janett.reichelt@cottbus.ihk.de
Katrin Hurras
Regionalcenter Oberspreewald-Lausitz
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Teamleitung Ausbildungsberatung, Registratur und Nachwuchsgewinnung, Ausbildungsberatung OSL
t: +49(0)355 365 3203
katrin.hurras@cottbus.ihk.de