Fachliche Teamleitung Fachkräftesicherung
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Die Industrie- und Handelskammer Cottbus hat die gesetzliche Aufgabe, die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen. Der Gesetzgeber möchte hiermit ein mit der Berufsausbildung vergleichbares Qualitätsniveau sichern.
Übersicht:
Für berufliche Umschulungen gibt es verschiedene Organisationsformen:
Alle Regelungen zur Durchführung von Umschulungsmaßnahmen befinden sich in der Richtlinie für Umschulungen (Downloadbereich rechts). Damit die IHK die Eignung feststellen und die Umzuschulenden (Umschüler und Umschülerinnen) zur Prüfung zulassen kann, muss der Umschulende (Bildungsträger) folgendes Verfahren einhalten: Jede Umschulungsmaßnahme (auch Wiederholungsmaßnahme) ist der IHK unverzüglich, spätestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn, mit Hilfe des Umschulungskonzeptes und dem Formular Antrag Umschulungsmaßnahme für Bildungsträger (PDF) schriftlich anzuzeigen (§ 62 Abs. 2 BBiG). Zur einfachen Übersicht finden Sie im Downloadbereich einen Ablauf für Bildungsträger (PDF).
Beginn und Ende einer Umschulungsmaßnahme sind so zu planen, dass die Dauer auch im Hinblick auf die Prüfungstermine passend ist.
Die Praktikumsbetriebe werden auf Ihre Ausbildungseignung überprüft. Der Umschulende hat mit dem Umschulungskonzept eine Übersicht der ausbildungsberechtigten Praktikumsbetriebe einzureichen, welche Praktikumsplätze des entsprechenden Berufs im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Spätestens mit Beginn des betrieblichen Praktikums ist der IHK mitzuteilen, welche/r Umschulungsteilnehmende/r in welchem aufgelisteten Praktikumsbetrieb das Praktikum durchführt.
Die zeitliche Lage und Dauer der einzelnen Betriebspraktikumsabschnitte muss sich am Umschulungsziel, insbesondere an den Anforderungen der jeweiligen Prüfungen, orientieren. Die Mindestdauer des Betriebspraktikums in den einzelnen Ausbildungsberufen ergibt sich aus der Tabelle mit Übersicht der Umschulungs- und Praktikumsdauer (PDF). Bei gewerblich-technischen Berufen empfehlen wir die Praktikumsdauer von 9 Monaten.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung wird vom Umschulenden unter Vorlage folgender Unterlagen zu den von der IHK vorgegebenen Anmeldefristen vorgenommen:
Zuzulassen ist, wer die Umschulungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Umschulungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungsbeginn endet. Weiter nachzulesen hier.
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