Für Fahrzeugführer, die Gefahrguttransporte in kennzeichnungspflichtiger Menge durchführen, besteht eine Schulungspflicht. Eine Terminübersicht anerkannter Veranstalter gibt es hier.
Die IHK ist zuständig für die Anerkennung der Schulungsveranstalter und die Überwachung der Fahrzeugfahrerschulung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter.
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge auf der Straße transportieren, müssen gemäß 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein.
Die neuen deutsche ADR-Card bietet mehr Sicherheitsmerkmale, um die Fälschungssicherheit zu erhöhen.
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