Sachkundeprüfung Gefahrgut und Ausbildereignungsprüfung
t: +49(0)355 365 1103
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gabriela.haschenz@cottbus.ihk.de
Die Industrie- und Handelskammer ist zuständig für die Anerkennung der Schulungsveranstalter und die Überwachung der Fahrzeugfahrerschulung nach Kapitel 8.2.2.6 des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) und der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).
Die Anerkennung der Veranstalter erfolgt nach einem durch eine (bundeseinheitliche) Satzung festgelegten Verfahren. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Umsetzung der als Verwaltungsvorschrift erlassenen Kurspläne. Die Checkliste zur Beschaffenheit der Lehrgangsräumlichkeiten hilft Ihnen weiter. Folgende praktische Übungen für Gefahrgutfahrer sind vorgegeben.
Das Anerkennungsverfahren sorgt dafür, dass die Lehrgangsinhalte immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden und die Lehrkräfte entsprechend der Entwicklung der Vorschriften weitergebildet werden. Dadurch werden Einheitlichkeit und ein qualitativ hohes Niveau der Schulungen zu Gunsten der Unternehmen sichergestellt.
Die ordnungsgemäße Durchführung der Schulungen wird von der Kammer überwacht.
Ein Vorabgespräch ist eine Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren. Bitte kontaktieren Sie uns. Anschließend senden wir Ihnen den entsprechenden Antrag zu.
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