Sachkundeprüfung Gefahrgut und Ausbildereignungsprüfung
t: +49(0)355 365 1103
f: +49(0)355 36526 1103
gabriela.haschenz@cottbus.ihk.de
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gemäß 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein.
Sie werden nur befreit, wenn:
Das Schulungssystem besteht aus einem Basiskurs, dem Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und der Auffrischungsschulung.
Der Basiskurs ist ausreichend für Fahrzeugführer von
Der Aufbaukurs Tank ist erforderlich für Fahrzeugführer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter transportiert werden in:
Der Aufbaukurs Klasse 1 ist zusätzlich erforderlich, wenn:
Der Aufbaukurs Klasse 7 ist zusätzlich erforderlich, wenn :
Die Auffrischungsschulung mit Prüfung ist vor Ablauf der fünfjährigen Gültigkeit zu absolvieren, da sonst der ADR-Schein verfällt. Bereits ein Jahr vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung hat der Fahrzeugführer die Möglichkeit, eine Auffrischung zu besuchen und die Prüfung zu absolvieren, um die noch gültige Bescheinigung um weitere 5 Jahre verlängert zu bekommen, ohne dass ihm zeitliche Verluste entstehen. Die Gültigkeit wird ab Ablaufdatum der Bescheinigung verlängert. Durch den Besuch eines Aufbaukurses wird die ADR-Schulungsbescheinigung ohne Einfluss auf das Gültigkeitsdatum entsprechend erweitert.
Die Gefahrgutfahrerschulungen werden durch die von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Lehrgangsveranstalter durchgeführt.
Schulung der Gefahrgutfahrer nach Kapitel 8.2 ADR
* (eine UE=Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten bei maximal 8 Unterrichtseinheiten pro Tag)
Der Teilnehmer wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn er ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen hat. Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat.
Die Prüfungsdauer beträgt für:
Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen, dem Bestehen der jeweiligen Prüfung und nach Vorlage eines aktuellen Passbildes (nach PassV Anlage 8) erhält der Fahrzeugführer von der zuständigen IHK die ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card). Diese ist 5 Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs.
Bei nichtbestandener Prüfung ist auf schriftlichen Antrag und nach einer angemessenen Frist eine einmalige, kostenpflichtige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung möglich.
Für die korrekte Funktion des Formulars müssen Sie den reCaptcha Cookie in Ihren Cookie-Einstellungen akzeptieren.
Ihr Browser lädt die Seite für Sie neu, wenn Sie ihn akzeptieren. Danach ist eine Anmeldung über das Formular möglich.