Grundsätze und Besonderheiten zu den Formalitäten der Antragstellung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Das "Regelinsolvenzverfahren" gilt für Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute.
Das "Verbraucherinsolvenzverfahren" gilt für natürliche Personen und ehemalige Kleingewerbetreibende, sofern weniger als 20 Gläubiger beteiligt sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG) trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Es bietet neue Möglichkeiten für Unternehmen zur Krisenbewältigung.
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