Seit Mai 2023 ist die neue EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft, die ab dem 13. Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden ist. Sie löst die alte Richtlinie 2001/95/EG ab.
Hier finden Sie die im Mai 2019 publizierten „Leitlinien der Industriepolitik Brandenburg“ und mehr zu den Forderungen der Wirtschaftskammern.
Von Maschinenbau bis Logistik oder Industrial Ethernet bis Big Data sind zahlreiche Begrifflichkeiten und Branchen mit Industrie 4.0 verbunden. Verschaffen Sie sich hier einen kompakten Überblick.
Mit der CE-Kennzeichnung wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bestätigt. Nicht alle Produkte müssen eine CE-Kennzeichnung erhalten.
„Made in Germany“ bleibt international ein bekannter Begriff, der für das hohe Qualitätsniveau deutscher Produkte und Qualitätsbewusstsein deutscher Hersteller steht.
Die Umsetzung der EU-Richtlinien und Verordnungen zur CE- Kennzeichnung werden in Deutschland durch staatliche Marktüberwachungsbehörden kontrolliert, die Produkte vom Hersteller, Einführer oder Händler zur Prüfung und Überwachung entnehmen dürfen.
Förderfähig laut Förderrichtlinie"Dekarbonisierung in der Industrie" sind Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen, mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
Seit 1. Juli 2024 tritt eine neue Fassung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in Kraft. Neu ist dabei unter anderem eine Anzeigepflicht in Bezug auf Lebensmittelbedarfsgegenstände.
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