Teamleitung Prüfungen
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Sie haben Ihre Abschlussprüfung vor unserer Industrie- und Handleskammer mit mindestens 87 Punkten im Gesamtergebnis abgeschlossen, sind noch nicht 25 Jahre jung und haben den Wunsch weiter zu lernen? Dann erfüllen Sie grundsätzlich die Bewerbungsvoraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Förderfähig sind:
- anspruchvolle Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
- anspruchsvolle Weiterbildungen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen sowie der Persönlichkeitsbildung dienen,
- Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
- berufsbegleitende Studiengänge, die inhaltlich auf den Beruf oder die Ausbildung aufbauen,
- und auch Sprachreisen.
Die Förderdauer beträgt maximal 3 Jahre (Aufnahmejahr plus 2 Kalenderjahre). Insgesamt stehen Ihnen EUR 8.700 für Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten.
Im April und September werden alle in Frage kommenden Jungfacharbeiterinnen und Jungfacharbeiter, die im laufenden Jahr ihre Abschlussprüfung absolvierten, durch uns angeschrieben. Das dem Schreiben beiliegende Anmeldeformular muss spätestens am 30. Oktober bei der Industrie- und Handleskammer eingereicht werden. Nach erfolgter Anmeldung werden Sie per Mail informiert und können sich mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30. November bewerben.
Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Stipendienplätzen zur Verfügung steht, möchten wir darauf hinweisen, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren wir alle Bewerberinnen und Bewerber Mitte Dezember des laufenden Jahres.
Weiterführende Informationen:
Info: Weiterbildungsstipendium
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