Begabtenförderung berufliche Bildung: Weiterbildungsstipendium

Sie haben Ihre Abschlussprüfung vor unserer Industrie- und Handleskammer mit mindestens 87 Punkten im Gesamtergebnis abgeschlossen, sind noch nicht 25 Jahre jung und haben den Wunsch weiter zu lernen? Dann erfüllen Sie grundsätzlich die Bewerbungsvoraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

Förderfähig sind:

-   anspruchvolle Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,

-  anspruchsvolle Weiterbildungen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder      sozialer Kompetenzen sowie der Persönlichkeitsbildung dienen,

-  Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,

-  berufsbegleitende Studiengänge, die inhaltlich auf den Beruf oder die Ausbildung aufbauen,

-  und auch Sprachreisen.

Die Förderdauer beträgt maximal 3 Jahre (Aufnahmejahr plus 2 Kalenderjahre). Insgesamt stehen Ihnen EUR 8.100 für Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten.

Im September/Oktober werden alle in Frage kommenden Jungfacharbeiterinnen und Jungfacharbeiter, die im laufenden Jahr ihre Abschlussprüfung absolvierten,  durch uns angeschrieben. Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens 30. November bei der Industrie- und Handleskammer eingereicht werden.

Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Stipendienplätzen zur Verfügung steht, möchten wir darauf hinweisen, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren wir alle Bewerberinnen und Bewerber. 

 

Weiterführende Informationen:
Info: Weiterbildungsstipendium

Ansprechpartner

Silke Simolka
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Berufsorientierung
t: +49(0)355 365 1221
f: +49(0)355 36526 1221
silke.simolka@cottbus.ihk.de