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Die Verpackungsentsorgung in Europa ist sehr heterogen. Grundlage für die nationalen Regelungen in den einzelnen Ländern der europäischen Union ist die europäische Verpackungsrichtlinie. In Deutschland wurde diese zunächst als deutsche Verpackungsverordnung umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2019 gilt das deutsche Verpackungsgesetz.
Unternehmen, welche Produkte ins europäische Ausland exportieren und dort Verpackungen in Verkehr bringen, müssen die jeweiligen Regelungen des Exportlandes kennen. Aufgrund der höchst unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen und der Sprachbariere kann das zu zahlreichen Schwierigkeiten in der Praxis führen. Vorallem kleinere Onlinehändler stoßen dabei auf ihre Grenzen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen, die wir in unregelmäßigen Abständen aktuallisieren:
1. DIHK-Broschüre: "Umgang mit Verpackungen in Europa"
3. Hinweise zur Verpackungskennzeichnung in Frankreich (Merkblatt (Stand 02/2022) erhalten Sie auf Nachfrage)
Eine Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen und Produkten mit dem Triman-Logo besteht in Frankreich bereits seit 2015. Nun wurde diese ausgeweitet. Zudem besteht nun eine Verpflichtung Informationen zur Mülltrennung anzubringen. Weiter gibt es Änderungen bezüglich des Symbols des "Grünen Punkts".
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