Verpackungsentsorgung in Europa

Verpackungsentsorgung in Europa

Die Verpackungsentsorgung in Europa ist sehr heterogen. Grundlage für die nationalen Regelungen in den einzelnen Ländern der europäischen Union ist die europäische Verpackungsrichtlinie. In Deutschland wurde diese zunächst als deutsche Verpackungsverordnung umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2019 gilt das deutsche Verpackungsgesetz. 

Unternehmen, welche Produkte ins europäische Ausland exportieren und dort Verpackungen in Verkehr bringen, müssen die jeweiligen Regelungen des Exportlandes kennen. Aufgrund der höchst unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen und der Sprachbariere kann das zu zahlreichen Schwierigkeiten in der Praxis führen. Vorallem kleinere Onlinehändler stoßen dabei auf ihre Grenzen.

Hier finden Sie aktuelle Informationen, die wir in unregelmäßigen Abständen aktuallisieren:

1. DIHK-Broschüre: "Umgang mit Verpackungen in Europa"

2. Information der AHK Frankreich zu den aktuellen Entwicklungen in Frankreich, Spanien, Belgien, Luxemburg und Österreich

3. Hinweise zur Verpackungskennzeichnung in Frankreich (Merkblatt (Stand 02/2022) erhalten Sie auf Nachfrage)

Eine Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen und Produkten mit dem Triman-Logo besteht in Frankreich bereits seit 2015. Nun wurde diese ausgeweitet. Zudem besteht nun eine Verpflichtung Informationen zur Mülltrennung anzubringen. Weiter gibt es Änderungen bezüglich des Symbols des "Grünen Punkts". 

Neue Verpackungsverordnung in Schweden seit Januar 2023 

Zum 1. Januar 2023 tritt eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft.  Ein „Hersteller“ ist seit 2019 derjenige, der ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt. Seit 2021 sind diese Unternehmen auch dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren und eine jährliche Registrierungsgebühr zu entrichten. Wenn ein Unternehmen aus einem Land außerhalb Schwedens ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung an einen Endverbraucher oder eine Privatperson via Versandhandel / E-Commerce in Schweden verkauft, unterliegt der Verkäufer den Rechtsvorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die Deutsch-Schwedische Handelskammer bietet Unternehmen, die von der neuen Herstellerverantwortung betroffen sind, an sowohl das laufende Meldeverfahren gegenüber einer schwedischen Recyclingorganisation abzuwickeln und auch in Zusammenarbeit mit der Recyclingorganisation das Reporting an das schwedische Verpackungsregister in Schweden zu übernehmen. Ferner unterstützt  die AHK bei der Registrierung bei der Umweltbehörde. Weitere Informationen:  https://www.handelskammer.se/de/nyheter/neue-verpackungsverordnung-schweden-ab-januar-2023

 

 

Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Innovation und Nachhaltigkeit
Umwelt und Industrie
t: 0355 365 1501
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sebastian.nofz@cottbus.ihk.de
Dorit Köhler
Leiterin Geschäftsbereich: Innovation und Nachhaltigkeit
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