Die Regelungen des Reiserechts vom 1. Juli 2018 betreffen die Anbieter von Pauschalreisen, die Reisevermittler sowie die Vermittler von touristischen Einzelbausteinen.
Mit der EU-Pauschalreiserichtlinie ist der Begriff der Pauschalreise ausgedehnt und um den neuen Begriff der "verbundenen Reiseleistungen" erweitert worden.
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