Registrierungspflicht von Serviceverpackungen

 Takeaway food in a paper bag handed over by restaurant waitress as services are limited in their operation
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Takeaway food in a paper bag handed over by restaurant waitress as services are limited in their operation

Ab dem 1. Juli 2022 gilt auch für die Nutzung und Weitergabe von Service- und Lieferverpackungen die Registrierungspflicht im Verpackungsregister.

Was heißt das? 

Serviceverpackungen sind Verpackungen, die dem Gast zur Mitnahme oder Lieferung von Speisen oder Getränken übergeben werden. 

Beispiele für Serviceverpackungen sind: 

  • Becher und Tassen für Heiß- und Kaltgetränke inkl. Deckel 
  • Automatenbecher 
  • Becher für Eis, Milchshakes, Spirituosen, etc. 
  • Becher für Speisen, z. B. für Suppen, Smoothies, Müsli, Popcorn etc.
  • Teller für Suppen, Menüteller etc.
  • Salatschalen, Menüschalen mit und ohne Deckel 
  • Tabletts und Schalen z. B. für Kuchen, Würstchen, Salate, Pommes-frites etc. 
  • Menü- und Snackboxen, z. B. Lunchboxen, Nudelboxen, Pizzaschachteln 
  • Beutel, Einschläge, Zuschnitt, Spitztüten, z. B. Sandwichbeutel, Thermobeutel, Wrappings, Pommes-frites-Tüten etc. 
  • Knotenbeutel, Beutel, Spitztüten und Einschläge
  • Tragetaschen aller Art  

Es sind alle Serviceverpackungen ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. 

Eine Befüllung beim Letzvertreiber ist auch gegeben, wenn sie nicht unmittelbar in dem Gasthaus (gastgewerblichen Raum) aber in deren räumlicher Nähe durchgeführt wird. Eine solche Befüllung kann zeitlich auch vor der tatsächlichen Abgabe an den Gast erfolgen.

Verpackungen von Essen, Getränken, Produkten die bereits vorverpackt in das Gasthaus (gastgewerbliche Objekt) gelangen, sind keine Serviceverpackungen.  Serviceverpackungen fallen nur ausnahmsweise nicht beim privaten Endverbraucher an. Damit sind alle Serviceverpackungen ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Der Letztvertreiber (gastgewerbliche Unternehmen) hat die Wahl, von welcher Vorvertriebsstufe er die Systembeteiligung verlangt. Dies kann die Pflichten allerdings nicht mehr weiter delegieren.

Für spezielle Rückfragen steht Ihnen Dorit Köhler (Kontakt rechts oben) gern telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. 

Ab dem 01.07.2022 gilt auch für die Letztvertreiber selbst die Registrierungspflicht! 

Hier müssen Sie sich registrieren: Verpackungsregister

Erklärfilm

 weitere Informationen

Verpackungsregister FAQ

Kontakt zum Verpackungsregister

Übersicht der dualen Systeme und deren Betreiber

Grundlage der Registrierungspflicht (VerpackG)

Ansprechpartner

Claudia Brüschle
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Tourismus
t: +49(0)355 365 1403
f: +49(0)355 3659 1403
claudia.brueschle@cottbus.ihk.de
Dorit Köhler
Leiterin Geschäftsbereich: Innovation und Nachhaltigkeit
t: +49(0)355 365 1500
f: +49(0)355 3659 1500
dorit.koehler@cottbus.ihk.de