Weiterbildungsberatung/Beratung Anerkennungsverfahren
t: +49(0)355 365 2202
f: +49(0)355 3659 2202
anke.schuldt@cottbus.ihk.de
Ukrainische Geflüchtete, die wissen möchten, wie ihr Berufsabschluss in Deutschland eingeschätzt wird, können sich an die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer Cottbus wenden.
Hier erhalten sie eine schriftliche Einschätzung, mit welchem deutschen Beruf ihr Abschluss vergleichbar ist. Dazu müssen als Unterlagen vorgelegt werden:
Das Zeugnis des Berufsabschlusses und nach Möglichkeit Arbeitsnachweise, aus denen die beruflichen Erfahrungen hervorgehen.
Das Ergebnis der Beratung wird in einer Checkliste vermerkt und den Ratsuchenden ausgehändigt. Hiermit soll den Fachkräften die gezielte Stellenbewerbung erleichtert werden. Es kann Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen/Jobcenter unterstützen.
Auf Wunsch kann in einem nächsten Schritt ein weiterer Termin zur individuellen Anerkennungsberatung mit den IHKs vereinbart und entsprechend im Antragsprozess für ein formales Anerkennungsverfahren nach BQFG unterstützt werden.
Wichtig ist, dass die Geflüchteten mit IHK-Berufen und den meisten Handwerksberufen bereits jetzt auch ohne eine formale Anerkennung in den Arbeitsmarkt einsteigen können. Perspektivisch ist ein formaler Anerkennungsbescheid aber ein gutes Transparenzinstrument über vorhandene Abschlüsse und Qualifikationen.
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