Was ist zu beachten?

Förderarten: 

1. Darlehen

  • meist zinsverbilligt,
  • ggf. verbesserte oder vereinfachte Zugangskonditionen im Vergleich zum Hausbankkredit,
  • ggf. mit gesonderter Haftungsfreistellung,
  • in der Regel immer an bestimmte Zugangs- und/ oder Förderbedingungen anhand eines öffentlichen Förderziels gebunden
  • in jedem Fall rückzahlungspflichtig,
  • immer transparent anhand einer einzelnen Fördermittelrichtlinie.

2. Zuschuss

  • ein nicht zurückzahlbarer Förderbetrag zu einem Investionsvorhaben oder einem sonst förderwürdigen Vorhaben (z.B. Fortbildung, Forschungsvorhaben, usw.) durch eine staatliche Stelle (z.B. Förderbank, Arbeitsagentur, sonstige Zuschussgeber der öffentlichen Hand oder eine mit der Förderbearbeitung beaufragte Projektgemeinschaft),
  • mit Zugangsbedingungen z.B. für bestimmte Branchen, Betriebsgrößen, Umsatz- oder Ertragsgrenzen, kaufmännische Kennziffern (z.B. für Abschreibungen der vergangenen Jahre),
  • meist mit einer bestimmten Bindungsfrist verbunden (z.B. Erhalt und Betrieb der geförderten Maschinen, Arbeitsplatzanzahl),
  • in der Regel zur Verfolgung eines offentlichen Förderziels des Fördermittelgebers als Bedingung (z.B. im Rahmen eines Tourismuskonzepts oder sonstigen Masterplans)
  • ggf. mit unterschiedlichen Fördersätzen so z.B. anhand des Investitionsstandortes,
  • immer transparent anhand einer einzelnen Fördermittelrichtlinie.

3. Bereitstellung von öffentlichen Sicherheiten

Diese öffentlichen Sicherheiten werden für nachhaltige und tragfähige Vorhaben gewährt, wenn der gewerbliche Betrieb keine eigenen Sicherheiten für eine Kreditaufnahme vorweisen kann. Diese Sicherheiten können in Form öffentlicher Bürgschaften durch die Bürgschaftsbank Brandenburg gewährt werden als:

  • Bürgschaft ohne Bank (BoB), d.h. erst mit der Bürgschaft geht der Unternehmer/ die Unternehmerin auf die "Suche" einer kreditgebenden Hausbank, oder als
  • Bürgschaft klassisch, d.h. die Hausbank stuft das Vorhaben als umsetzbar ein und erkennt mit Kreditantragstellung allerdings, dass Sicherheiten des Kreditnehmers nicht vorhanden oder ausreichend sind.
    Hier kann der Kreditnehmer über die das Vorhaben begleitende Hausbank einen Bürgschaftsantrag bei der Bürgschaftsbank Brandenburg stellen, so dass Risiko und Haftung der Bank verringert werden. 

Hinweise der IHK Cottbus:

Öffentliche Förderung ist nur möglich, wenn zu dem jeweiligen konkreten Vorhaben bekannt ist, für was (welchen Zweck) wie viel Geld (Finanzierungsbedarf) benötigt wird. Damit ist feststellbar, ob und welche Förderung voraussichtlich in Betracht kommt, also die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens.
Der Umfang der Förderung richtet sich nach den Kriterien des jeweilig in Frage kommenden Förderprogramms. Generell ist nur der Teil der Investition bzw. des Vorhabens förderfähig, der noch nicht begonnen wurde! Als Beginn gilt immer die Auftragserteilung. Das bedeutet bei Investitionsvorhaben, dass sie gründlich geplant werden können und müssen (inkl. Angebotseinholung und Kalkulation), um die Gesamtinvestitionshöhe und eine mögliche Förderung zu prüfen. Ist eine Förderung möglich und gewünscht, kann die Beauftragung von Lieferungen und Leistungen erst nach Bestätigung des Eingangs des Förderantrags und Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns erfolgen. Geschieht eine Beauftragung vorher, sind diese Lieferungen und Leistungen nicht förderfähig.

Bindefristen und Auflagen bereits bei Antragstellung beachten

Eine Förderung ist immer genau zu prüfen. Nicht allein der finanzielle Vorteil einer staatlichen Förderung ist zu berücksichtigen, sondern auch damit verbundene Auflagen und Bindefristen. Dazu folgende Hinweise:

  1. Prüfen Sie bitte vor Antragstellung alle mit der jeweiligen Förderung verbunden Auflagen und Konditionen. Sie stehen in der Regel immer in den Richlinien und in den zugehörigen Merkblättern des Fördermittelgebers (nicht auf Angaben Dritter vertrauen). Prüfen Sie dahingehend, ob Ihr Unternehmen in der Bindefrist in der Lage sein wird, diese Auflagen zu erfüllen.

  2. Wenn Sie eine öffentliche Förderung beanspruchen wollen, gehen Sie bereits bei Antragstellung bitte nur auf die mind. erforderlichen Bedingungen und Fördervoraussetzungen ein, auch wenn z.B. mit Ihrem Vorhaben mehr neue Arbeitsplätze geschaffen werden würden als mind. für die Förderung notwendig. Die Angaben im Antrag gelten als Zusage und Sie sind an diese im Rahmen der Bindefrist fest gebunden. Abweichungen sind selten und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ansonsten führen sie zur Rückzahlungspflicht der Förderung.

  3. Fragen Sie ggf. auch bei Ihrer Hausbank nach, ob diese bereit ist, einen Kredit zu finanziell ähnlichen Konditionen bereit zu stellen, ohne die verpflichtenden Auflagen des jeweiligen Förderprogramms.

Bindefristen und Auflagen bei staatlichen Förderprogrammen sollen eine lenkende und zielgerichtete Wirkung haben. Zugleich sind Fördergelder immer Steuergelder der Allgemeinheit (und damit auch der Wirtschaft), vom Bundesland, vom Staat oder der EU bereitgestellt bzw. ko-finanziert. Förderung hat die Chancen des Wettbewerbs zu wahren und Missbrauch zu vermeiden. Daher sind sie berechtigt, zugleich aber auch vom Antragsteller und dann vom Fördermittelgeber auf Passgenauigkeit für das unternehmerische Vorhaben zu prüfen!

Ansprechpartner

Bernd Hahn
Regionalcenter Dahme-Spreewald
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Finanzierung, Förderung und Krisenmanagement
t: +49(0)355 365 3102
f: +49(0)355 3659 3102
bernd.hahn@cottbus.ihk.de