Digitalisierung der Verwaltung

Symbolbild Digitalisierung
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Der Haushaltsplan 2024 der Bundesregierung zeigt drastische Kürzungen von 377 Millionen auf lediglich 3 Millionen Euro für die Verwaltungsdigitalisierung. Dieses Signal birgt Gefahren, da Verzögerungen in der Digitalisierung zu Zeit- und Kostenaufwänden für Unternehmen, Bürger und die Verwaltung führen. Die geplante Novellierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) soll nach dem Scheitern des Ziels, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen digital anzubieten, einen erneuten Anlauf darstellen.

Ein gemeinsames Zielbild von Bund, Ländern und Kommunen ist erforderlich, um einen Reformplan abzuleiten, der die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen unter geltendem Rechtsrahmen fördert. Eine Plattform-Infrastruktur mit einheitlichen Standards wird als notwendig erachtet, um die Digitalisierung effektiv umzusetzen und durchgängige, sichere und nutzerfreundliche Plattformen zu etablieren. Letztere benötigen unter anderem zentrale, einheitliche Standards und Basis-Komponenten, wie beispielsweise Nutzerkonten, Zahlungskomponenten, IT-Transportstandards und Programmierschnittstellen (APIs) für einen sicheren Datenaustausch. Diese Infrastruktur sollte übergreifend für alle öffentlichen Stellen bereitgestellt, zentral gesteuert werden und an die Stelle von Projekten treten, die nur lose miteinander gekoppelt sind.

Das OZG-ÄndG setzt nicht auf den Ansatz einer zentral gesteuerten, föderal gemeinsam genutzten digitalen Infrastruktur mit hohen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen, sondern führt das Konzept des Portalverbundes fort.  Für eine effektive Verwaltungsdigitalisierung ist jedoch ein echter Plattform-Unterbau notwendig, der die gesamte öffentliche Hand abdeckt und Anpassungen am Grundgesetz erfordert. Diese Veränderungen sollten dringend diskutiert werden, um externe Lösungen effizient in die öffentliche Verwaltung zu integrieren.

Die Zentrale Basisinfrastruktur braucht einen Eigner, der als "Produktmanager" die technischen Komponenten und Standards definiert und steuert. Diese sollen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verwaltungsmitarbeitenden gepflegt und weiterentwickelt werden, wobei die Nutzung an verbindliche Sicherheitsanforderungen geknüpft sein sollte. Laut Deutscher Industrie- und Handelskammer (DIHK) die FITKO, als zentrale Koordinierungs- und Vernetzungsstelle für Digitalisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung in Deutschland, diese Aufgabe übernehmen. Hierzu muss die FITKO einen Auftrag und das entsprechende (mehrjährige, flexibel zu verwendende) Budget erhalten. Immerhin würden ihr nach den aktuellen Haushaltsplänen im Jahr 2024 zusätzliche 36,9 Millionen Euro zur Verfügung stehen (2023 waren es 9,6 Millionen Euro). Bei unveränderten Rahmenbedingungen sind aber auch diese Mittel nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Bund und Länder sind in der Pflicht, diese systemischen Entscheidungen zu treffen. An sich schon vorgestern, aber besser heute als überübermorgen.

Ansprechpartner

Judith Banitz
Geschäftsbereich: Innovation und Nachhaltigkeit
Innovation und Digitalisierung
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