
Kompetenzfeld: Zukunft gestalten
Schwerpunktthema: Mobilität und Infrastruktur
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Der europäische Just-Transition-Funds (JTF) wird für die vom Lausitzer Strukturwandel betroffenen Unternehmen ein wichtiger Fördertopf, der direkte Unternehmensförderung endlich möglich macht. Informieren Sie sich hier und bereiten Sie sich schon jetzt vor, um startklar zu sein, wenn der Förderaufruf kommt! Wier geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den JTF
JTF steht für Just Transition Fund, übersetzt: Fonds für einen gerechten Übergang. Gemeint ist damit der Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft innerhalb der EU. Für die Anstrengungen Veränderungen in die Wege zu leiten und Anpassungen in Produktion, Handel, Dienstleistungen und Handwerk vorzunehmen, steht jedem EU-Land entsprechend seiner Einwohnerzahl ein Budget zur Verfügung. Mittelverteilung laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Aus dem Budget für Deutschland kann Brandenburg 786 Mio. EUR an Fördermitteln vergeben. Das Besondere: Erstmalig stehen der gewerblichen Wirtschaft in den Strukturwandelregionen direkt abrufbare Fördermittel zur Verfügung.
Lausitzprogramm 2038
Die EU setzt verstärkt auf den Klimaschutz und arbeitet mit den Mitgliedsstaaten an der Umsetzung ihrer Ziele für 2030 und 2050. Die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Transformationsprozesses auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft sollen durch die bereitgestellten Mittel für die Regionen und Menschen besser bewältigt werden.
EU-Parlament zu den JTF-Zielen
Die JTF-Fördergebiete in Deutschland (Sachsen, Nordrhein Westfahlen, Brandenburg) sind mit der EU abgestimmt. In Brandenburg betrifft das die südlichen Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die Stadt Cottbus und darüber hinaus die östliche Region um die Raffinerie Schwedt.
Kleine Anfrage vom 21.06.2021 an den Deutschen Bundestag zu den Strukturwandelgeldern
Die Förderung richtet sich an klein- und mittelständische Betriebe (KMU) aller Branchen, die vom Strukturwandel direkt und indirekt betroffen sind und deren Maßnahmen und Investitionen zum Klimaschutz beitragen.
Im Gegensatz zur sogenannten GRW-Förderung, die erst ab einem Investitionsvolumen von 60.000 EUR greift, soll es bei der JTF-Förderung keine derartig hohe Mindestgrenze geben. Eine Höchstgrenze ist bisher nicht bekannt.
Es gibt seitens der EU eine Verordnung zum JTF vom 30. Juni 2021. Aus dem JTF werden nur Vorhaben unterstützt, die direkt zur Schaffung einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen (Art. 8 der EU-VO). Im Einzelnen sollen förderfähig werden:
Näheres wird die Richtlinie des Landes Brandenburg darlegen, die derzeit erarbeitet wird.
Für reine Ersatzinvestitionen dienen JTF-Mittel nicht. Es muss ein Modernisierungseffekt aufgezeigt werden. Auch werden Auslandsumsätze nicht gefördert, der JTF steht nicht für die reine Stärkung des Exports bereit. Es werden die Netto-Investitionen ohne Umsatzsteuer gefördert.
Sobald das Antrags- und Entscheidungsverfahren feststeht und eine JTF-Förderrichtlinie des Landes Brandenburg in Kraft ist, können Unternehmen Mittel für ihre Projekte bei der ILB beantragen. Laut Wirtschaftsministerium ist damit voraussichtlich zu Beginn des 2. Halbjahres 2022 zu rechnen.
In der Regel haben Unternehmen drei Jahre ab Fördermittelbescheid Zeit, ihre Investition durchzuführen und abzuschließen. Bis Ende 2023 können 442 Mio. EUR aus dem JTF-Budget für Brandenburger Unternehmen gebunden werden (Förderantrag und Bescheid!). Gut vorbereitete förderwürdige Projekte und eine zügige Beantragung sind entscheidend, damit das zur Verfügung stehende Geld dann schnell in den Unternehmen ankommt! Die restlichen 344 der insgesamt 786 Mio. EUR für Brandenburg vorgesehenen Mittel müssen bis 2027 über Förderbescheide gebunden sein.
Bereiten Sie Ihre Investitionen gut vor, indem Sie Maßnahmen beschreiben, Angebote einholen und Ihr Vorhaben einem Fördertatbestand zuordnen. Auch könnten Sie sich bereits ein „Konto“ im ILB-Kundenprotal anlegen und eine Verifizierung Ihrer Personendaten vornehmen.
Unternehmen liegt leider ein echter Spurt mit Blick auf eine förderfähige Projektplanung bevor, denn ein erster Teil (442 Millionen Euro) der insgesamt 786 Millionen Euro für Brandenburg zur Verfügung stehenden Mittel muss bis Ende 2023, der restliche zweite Teil bis Ende 2027 vergeben sein.
Da die Zeit wirklich sehr drängt, hatten die Wirtschaftskammern und Wirtschaftsverbände Südbrandenburgs im Oktober letzten Jahres mehr Tempo bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Programms auf Landesebene eingefordert und sich in einer gemeinsamen Stellungnahme via Brief an die Politik und Pressekonferenz deutlich gemacht, dass es wichtig ist, dass die Finanzmittel den Unternehmen vollständig, leicht zugänglich und zeitnah zur Verfügung stehen müssen. Von Seiten des Wirtschaftsministeriums ist man einigen wichtigen Forderungen des Bündnisses aus IHK Cottbus, Handwerkskammer Cottbus, Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V., Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V., Bundesverband für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft e.V., Bundesverband mittelständische Wirtschaf e.V. bereits nachgekommen, z. B. was die Förderfähigkeit aller Branchen und den Zuschuss auch für Kleinvorhaben unter 60.000 Euro anbelangt.
Das Bündnis drängt auf die Berücksichtigung noch weitere offener Punkte und eine enge Abstimmung zwischen Brandenburg und Sachsen, damit auch länderübergreifende Projekte von Unternehmen schnell entwickelt und umgesetzt werden können.
Lesen Sie mehr zu den Forderungen der Kammern und ein Interview mit Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach im FORUM-Interview 01,02/2022
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