Unternehmensförderung durch europäische JTF-Gelder

Reges Interesse bei der JTF Veranstaltung am 26.04.2023
© Foto Goethe / IHK Cottbus
Reges Interesse bei der JTF Veranstaltung am 26.04.2023

MIt der seitdem 13. Juni 2024 gelten Richtlinie für die JTF-Förderung kann diese über das Antragsverfahrens bis zum 30. Juni 2027 beantrgt werden.  

 

Mit EU-Mitteln aus dem Just-Transition-Funds (JTF) wird direkte Unternehmensförderung im IHK-Kammerbezirk jetzt möglich!  Insgesamt sind rund 238 Millionen Euro für die JTF-Unternehmensförderung vorgesehen, davon rund 170 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und etwa 68 Millionen Euro für Großunternehmen (GU). 

Die Überarbeitung der Förderrichtlinie wurde aufgrund der Anpassung an die De-minimis-Verordnung notwendig. Damit kann eine Förderung von bis zu max. 300.000 EURO innerhalb von drei Jahren beantrgt werden.  Die Richtlinie soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) die Herausforderungen des Kohleausstiegs und der damit im Zusammenhnag stehenden Transformation bewältigen helfen und darüber hinaus deren Entwicklungspotential stärken. Zur Neuausrichtung ihrer Geschäftstätigkeit können KMU aus der Richtlinie mit einer Transformationsberatung unterstützt werden. Hierfür erstellt die ILB aktuell eine Beraterdatenbank mit akkreditierten Beratern. 

Um junge KMU, die nicht älter als drei Jahre sind, in der Region zu halten, können diese im Rahmen des JTF auch ein zwölfmonatiges „Startgeld Lausitz“ erhalten  -sofern sie Mitarbeiter einstellen.

Die Zugangsbeschränkungen sind recht niedrigschwellig. So werden zum Beispiel Betriebe gefördert, die direkt an der Liefer- oder Wertschöpfungskette des  Energiekonzerns LEAG hängen, und zwar ohne dass sie nachweisen müssen, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Auch Lausitzer Unternehmen, die hohe Herausforderungen meistern müssen, um ihr Angebot aufrechtzuerhalten, können begünstigt werden. Ebenso Firmen, die mit den Investitionen nachweislich neue Arbeitsplätze schaffen. 

„Überwiegend werden produktive Investitionen gefördert. Vereinfacht gesagt, ist alles, was man dem Anlagevermögen zuordnen kann, förderfähig“, sagt Bernd Hahn, Ansprechpartner für Finanzierung und Förderung bei der IHK Cottbus. 

Informieren Sie sich hier und auf der Seite www.jtf.brandenburg.de . 

Beratung für Unternehmen

Fünf Berater der ILB im Lausitzbüro Cottbus stehen Unternehmen bei der Antragstellung zur Seite. 

ILB-Lausitz-Büro - Region Süd
Am Turm 14
03046 Cottbus
Kontakt Förderberater: Heinrich Weißhaupt: Tel.: 0331 660-1597, E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Regelmäßig ist Heinrich Weishaupt von der ILB auch zu den Sprechtagen bei der IHK vor Ort.

Auch die IHK-Betriebsberater in den Regionalcentern und in der Handwerkskammer Cottbus informieren Unternehmen zu den Möglichkeiten der Förderung über den JTF. Sprechen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ihren konkreten Vorhaben an und lassen sich zu den jeweiligen Fördermöglichkeiten von uns informieren! 

Zudem sind noch Informationsveranstaltungen zum Thema JTF-Förderung ab September geplant.

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den JTF

Was ist unter einer JTF-Förderung zu verstehen?

JTF steht für Just Transition Fund, übersetzt: Fonds für einen gerechten Übergang. Gemeint ist damit der Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft innerhalb der EU. Für die Anstrengungen Veränderungen in die Wege zu leiten und Anpassungen in Produktion, Handel, Dienstleistungen und Handwerk vorzunehmen, steht jedem EU-Land entsprechend seiner Einwohnerzahl ein Budget zur Verfügung. Mittelverteilung laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Aus dem Budget für Deutschland kann Brandenburg 786 Mio. EUR an Fördermitteln vergeben. Das Besondere: Erstmalig stehen der gewerblichen Wirtschaft in den Strukturwandelregionen direkt abrufbare  Fördermittel zur Verfügung.
Lausitzprogramm 2038

Welches Ziel verfolgt die EU damit?

Die EU setzt verstärkt auf den Klimaschutz und arbeitet mit den Mitgliedsstaaten an der Umsetzung ihrer Ziele für 2030 und 2050. Die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Transformationsprozesses auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft sollen durch die bereitgestellten Mittel für die Regionen und  Menschen besser bewältigt werden.
EU-Parlament zu den JTF-Zielen

Gibt es die JTF-Mittel nur für bestimmte Regionen Brandenburgs?

Die JTF-Fördergebiete in Deutschland (Sachsen, Nordrhein Westfahlen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sind mit der EU abgestimmt. In Brandenburg betrifft das die südlichen Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die Stadt Cottbus und darüber hinaus die östliche Region um die Raffinerie Schwedt.

Wem soll die Förderung zu Gute kommen?

Die Förderung richtet sich vor allem an klein- und mittelständische Betriebe (KMU) aller Branchen, die vom Strukturwandel direkt und indirekt betroffen sind und deren Maßnahmen und Investitionen zum Klimaschutz beitragen. Zudem sollen Gründungen über ein Startgeld gefördert werden.

Gibt es Mindest- oder Höchstgrenzen für geförderte Investitionen?

Die Fördersätze liegen je nach Region bei größeren Vorhaben zwischen zehn und 45 Prozent. Kleinförderungen – aktuell bis 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren – können nach der De-minimis-Regel bis zu 70 Prozent betragen. Die Unternehmen können entscheiden, ob sie nach AGVO oder De-minimis beschieden werden wollen. Das Mindestvolumen einer Investition ist relativ niedrig und muss bei der Kleinförderung mindestens 10.000 Euro, ansonsten 20.000 Euro betragen.

Welche Fördersystematik ist vorgesehen? 

Die Förderung über den JTF sieht für die Lausitz drei Fördergrundlagen vor, von denen zwei als Unternehmensförderung und eine als kommunale Förderung ausgelegt sind:

A.       Gewerbliche Investitionsförderung

  • KMU-Richtlinie
  • GU-Richtlinie (Groß-Unternehmen)

B.       Förderung Fachkräftesicherung und –entwicklung

  • Fachkräfte-Richtlinie

C.       Stärkung der Entwicklungspotentiale

  • Infrastruktur-Richtlinie und Breitband-Förderung ausgestattet

Bisher ist nur der Entwurf für die gewerbliche Investitionsförderung erarbeitet worden. Hierbei geht das MWAE von insgesamt fünf Fördertatbeständen aus:

  1. Produktive Investitionen KMU
  2. Transformationsberatung
  3. Gründungen Startgeld-Lausitz
  4. Produktive Investitionen GU
  5. Umweltschutzinvesttionen GU

Für die Fördertatbestände „Produktive Investitionen KMU“ und „Transformationsberatung“ gibt es drei Möglichkeiten des Fördereinstieges:

  • das KMU ist direkt vom Strukturwandel als Lieferant der LEAG betroffen,
  • es sichert und/oder schafft Arbeitsplätze oder
  • das KMU investiert in die Kreislaufwirtschaft. 

In der Fachkräfte-Richtlinie sind als Fördertatbestände angedacht

  • Fachstelle für Transformation
  • Qualifizierung von Seiteneinsteigern

Bei der Stärkung der Entwicklungspotentiale wendet sich die Richtlinie an Kommunen und kommunale Betriebe (ÖPNV, wasser- und energietätige kommunale Unternehmen) und soll noch sehr unspezifischen Fördertatbestände umfassen:

  • digitale Infrastruktur in Regionen, die nicht von privaten Unternehmen erschlossen werden
  • außerschulische-/außerbetriebliche Infrastruktur (Förderung von Volkshochschulen)

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Für reine Ersatzinvestitionen dienen JTF-Mittel nicht. Förderfähig sind Vorhaben der Modernisierung, Diversifizierung und Umstellung von Unternehmensprozessen. Auslandsumsätze werden nicht gefördert, der JTF steht nicht für die reine Stärkung des Exports bereit. Es werden die Netto-Investitionen ohne Umsatzsteuer gefördert.

Ab wann können die Mittel beantragt werden?

Die Registrierung und  Antragstellung über das Kundenportal der ILB ist jetzt möglich. 

Wieviel Zeit haben Unternehmen für die Umsetzung?

In der Regel haben Unternehmen drei Jahre ab Fördermittelbescheid Zeit, ihre Investition durchzuführen und abzuschließen. Gut vorbereitete förderwürdige Projekte und eine zügige Beantragung sind entscheidend, damit das zur Verfügung stehende Geld dann schnell in den Unternehmen ankommt! Die insgesamt 786 Mio. EUR für Brandenburg vorgesehenen Mittel müssen bis 2027 über Förderbescheide gebunden sein.

Hintergrund: 

Die EU stellt den deutschen Braunkohle­revieren mit dem Just Transition Fund insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro bis 2027 zur Verfügung. Die Mittel werden auf die Kohlereviere in Brandenburg, Nordrhein-West­fahlen, Sachsen und Sachsen-Anhalt aufgeteilt und entsprechend der für die jeweiligen Reviere aufgestellten Territorialen Pläne für den gerechten Übergang (Territorial Just Transition Plan – TJTP) genutzt. Auf Brandenburg entfallen 786 Millionen Euro. Die JTF-Förderung zielt insbesondere darauf ab, die im Zuge des Kohle­ausstiegs wegfallenden Arbeitsplätze zu ersetzen. Gleichzeitig sollen neue Wachstumsperspektiven in den Regionen geschaffen werden. Die JTF-Mittel können u. a. für Maßnahmen zur Gründung oder Transfor­mation von Unternehmen, zur Stärkung von Forschungstätigkeiten, zum Aufbau einer grünen Energieversorgung oder zur Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften eingesetzt werden.

Ansprechpartner

Bernd Hahn
Regionalcenter Dahme-Spreewald
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Finanzierung, Förderung und Krisenmanagement
t: +49(0)355 365 3102
f: +49(0)355 3659 3102
bernd.hahn@cottbus.ihk.de
Heidrun Jarick
Regionalcenter Cottbus/Spree-Neiße
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Betriebsberatung
t: +49(0)355 365 3402
f: +49(0)355 3659 3402
heidrun.jarick@cottbus.ihk.de
Claudia Volkmer
Regionalcenter Oberspreewald-Lausitz
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Betriebsberatung/Existenzgründung
t: +49(0)355 365 3202
f: +49(0)355 3659 3202
claudia.volkmer@cottbus.ihk.de
Uwe Röder
Regionalcenter Elbe-Elster
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Betriebsberatung/Existenzgründung/Landwirtschaft
t: +49(0)355 365 3302
f: +49(0)355 3659 3302
uwe.roeder@cottbus.ihk.de
Doreen Fichtenau
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Regionalcenter Dahme-Spreewald
Betriebsberatung
t: 0355 365 3109
f: 0355 365 93109
doreen.fichtenau@cottbus.ihk.de