Aus- und Fortbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1251
f: +49(0)355 3659 1251
thomas.schmalz@cottbus.ihk.de
Als Industriemeister/in Fachrichtung Metall wirken Sie mit bei der Planung und Einrichtung von Betriebsmitteln und übertragen Aufgaben an Mitarbeitende unter Berücksichtigung von deren Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung. Sie überwachen Kostenentwicklungen und stellen Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicher. Sie gewährleisten ein störungsfreies und termingerechtes Arbeiten und optimieren die Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten. Zielgruppe für diese Fortbildungsprüfung ist der Personenkreis, der nach einer in der Regel einschlägigen Berufsausbildung mehrjährige, der Weiterbildung dienliche Berufspraxis erworben hat.
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Metall (Industriemeister)" bzw. über diesen Link.
1. Teilprüfung Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Frühjahrsprüfung | 30.12. |
Herbstprüfung | 30.06. |
2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfung | 30.12. |
Herbstprüfung | 30.06. |
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer:
1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3.eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer:
1.das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
2.zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis
nachweist.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Eine nicht bestandene schriftliche oder eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann jeweils zweimal wiederholt werden. Wer die Wiederholung der mündlichen Prüfung innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, beantragt, wird von der schriftlichen Prüfung befreit, wenn in der vorangegangenen schriftlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erzielt wurden (Die schriftliche Prüfung war somit bestanden!). Auf Antrag kann im Fall der Wiederholung der nicht bestandenen mündlichen Prüfung auch eine bereits bestandene schriftliche Prüfung wiederholt werden. In diesem Fall gilt nur das Ergebnis der letzten Prüfung.
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Industriemeister - Basisqualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Industriemeister Metall" über die Buttons „Strukturierungen“ und „Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Thomas Schmalz unter der Telefonnummer 0355 365-1251 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gern zur Verfügung.
Die IHK Cottbus bietet ihren Absolventen auch Zeugnisübersetzungen an.
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