Zeugnisübersetzungen IHK-Weiterbildungsprüfung

Wer sich als Absolventin oder Absolvent einer IHK-Weiterbildungsprüfung im internationalen Umfeld bewegt, ist auf Zeugnisübersetzungen angewiesen, welche die beruflichen Qualifikationen im Ausland verständlich darstellen.

Die IHK Cottbus bietet zu den deutschen Zeugnissen ihrer Absolventen Übersetzungen der Zeugnisseite 1 (ohne Noten) in Englisch und Französisch an. Erstmals existieren damit einheitliche Zeugnisübersetzungen der IHKs, mit denen die Vergleichbarkeit deutscher Abschlüsse im Ausland erleichtert wird. Die Übersetzungen verleihen allerdings keinen neuen Titel. Das deutsche Originalzeugnis behält durch Siegel und Unterschrift seinen besonderen Stellenwert.

Die Übersetzungen der IHKs folgen bundeseinheitlichen Empfehlungen, um dadurch den Wiedererkennungswert im Ausland zu stärken. Sie sind auf ein wirtschaftsnahes Vokabular ausgerichtet. Soweit möglich, orientieren sie sich an den Standards der Mutterländer der englischen und französischen Sprache. Allerdings entsprechen deutsche Abschlüsse i.d.R. selbst dann nicht ausländischen Abschlüssen, wenn die Abschlussbezeichnungen gleich sind: Inhalte, Voraussetzungen und Umfang der Qualifikation können verschieden sein. Daher sagen die Zeugnisübersetzungen nichts über die Möglichkeit von Gleichstellung und Anrechnung aus und bewirken keinerlei Rechtsansprüche im Ausland.

Neben den aktuellen IHK-Übersetzungen existieren noch ältere Varianten von IHK-Übersetzungen, der Europass der Europäischen Union oder freie Übersetzungen durch kommerzielle Dienstleister. Auch diese lassen sich weiter nutzen, wenngleich sie in der Wortwahl anders ausfallen können.

Ansprechpartner

Thomas Schmalz
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Aus- und Fortbildungsprüfung
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