Geprüfte(r) technischer Betriebswirt/-in

Prüfungstermine

...gibt es hier.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1.   eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder

2.   eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder  

3.   eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis   nachweist.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Anmeldung

Die Anmeldung ist bis spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.

In der Wiederholungsprüfung kann der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit werden,

  • wenn er darin in einer vorausgegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und
  • er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.

Bitte senden Sie die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung unter Beachtung der Anmeldefrist (12 Wochen vor Prüfungstermin) schriftlich an die IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus.

Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Sachkundeprüfung Gefahrgut und Ausbildereignungsprüfung
t: +49(0)355 365 1103
f: +49(0)355 3659 1103
gabriela.haschenz@cottbus.ihk.de
Thomas Schmalz
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Aus- und Fortbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1251
f: +49(0)355 3659 1251
thomas.schmalz@cottbus.ihk.de