
Aus- und Fortbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1251
f: +49(0)355 3659 1251
thomas.schmalz@cottbus.ihk.de
Die Prüfungstermine werden nach Bedarf angesetzt. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei uns nach aktuellen Terminen.
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Kraftwerkstechnologie“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Kraftwerksbetrieb" ist zuzulassen, wer
(3) Bestandteil der Berufspraxis nach Absatz 2 Nummer 2 ist eine mindestens 12-monatige strukturierte praktische Fortbildung, in der der Prüfungsteilnehmer die Befähigung zur Erfassung, Analyse und Lösung betrieblicher Aufgaben und Problemfälle in den folgenden Kraftwerksbereichen erworben hat:
Die Anmeldung ist bis spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.
In der Wiederholungsprüfung kann der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit werden, wenn er
Bitte senden Sie die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung unter Beachtung der Anmeldefrist (12 Wochen vor Prüfungstermin) schriftlich an die IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus.
Die IHK Cottbus bietet zu den deutschen Zeugnissen Übersetzungen an.
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