Aus- und Fortbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1251
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... gibt es hier.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte IHK-Fortbildungsprüfung zum Fachwirt bzw. Fachkaufmann und eine anschließende wenigstens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauende kaufmännische Fachschule und eine anschließende wenigstens zweijährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Die in Absatz 1 nachzuweisende Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines Betriebswirtes IHK gemäß § 1 dienlich ist.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen sein, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Anmeldung ist bis spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.
In der Wiederholungsprüfung kann der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit werden, wenn er
Bitte senden Sie die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung unter Beachtung der Anmeldefrist (12 Wochen vor Prüfungstermin) schriftlich an die IHK Cottbus, Goethestr. 1, 03046 Cottbus.
Die IHK Cottbus bietet zu den deutschen Zeugnissen Übersetzungen an.
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