Geprüfte(r) Schutz- und Sicherheitskraft

Prüfungstermine

...gibt es hier.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
  3. ein Mindestalter von 24 Jahren und
  4. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Absatz 2 haben.

(3 Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu hat die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Anmeldung

Die Anmeldung ist bis spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.

In der Wiederholungsprüfung kann der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit werden, wenn er

  • darin in einer vorausgegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und
  • er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.

Bitte senden Sie die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung unter Beachtung der Anmeldefrist (12 Wochen vor Prüfungstermin) schriftlich an die IHK Cottbus, Goethestr. 1, 03046 Cottbus.

Die IHK Cottbus bietet zu den deutschen Zeugnissen Übersetzungen an.