
Aus- und Fortbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1251
f: +49(0)355 3659 1251
thomas.schmalz@cottbus.ihk.de
...gibt es hier.
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Absatz 1 Nr. 1 ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Absatz 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Absatz 2 haben.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Anmeldung ist bis spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.
In der Wiederholungsprüfung kann der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit werden, wenn er
Bitte senden Sie die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung unter Beachtung der Anmeldefrist (12 Wochen vor Prüfungstermin) schriftlich an die IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus.
Die IHK Cottbus bietet zu den deutschen Zeugnissen Übersetzungen an.
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