Ferienreisefahrverbot in Deutschland

Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen in den Sommermonaten in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August an allen Samstagen von 7 Uhr bis 20 Uhr auf fast allen Autobahnen und einigen Bundesstraßen nicht verkehren.

Die Ferienreiseverordnung gibt u. a. Aufschluss über die Verbotsstrecken. 

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. bietet auch in diesem Jahr wieder die bewährte Ausweichstreckenkarte für Fahrzeuge an, die von den zusätzlichen Lkw-Fahrverboten der Ferienreiseverordnung betroffen sind.

Das Ferienreisefahrverbot gilt - ähnlich dem Sonntagsfahrverbot – nicht

  1. für den kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger,
  2. für den kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
  3. für Beförderungen von:
    - frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    - frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    - frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    - leichtverderblichem Obst und Gemüse,
  4. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit oben genannten Fahrten stehen.

Ansprechpartner

Stabstelle Strukturwandel/Infrastruktur und Verkehr
Sach- und Fachkundeprüfung
t: +49(0)355 365 1104
f: +49(0)355 3659 1104
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