Sach- und Fachkundeprüfung
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Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen in den Sommermonaten in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August an allen Samstagen von 7 Uhr bis 20 Uhr auf fast allen Autobahnen und einigen Bundesstraßen nicht verkehren.
Die Ferienreiseverordnung gibt u. a. Aufschluss über die Verbotsstrecken.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. bietet auch in diesem Jahr wieder die bewährte Ausweichstreckenkarte für Fahrzeuge an, die von den zusätzlichen Lkw-Fahrverboten der Ferienreiseverordnung betroffen sind.
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