Aktuell: Innovations- und Forschungsförderung "BIG" und “ProFIT"

„Brandenburger Innovationsgutschein“ ( BIG)

Aktueller Hinweis: Für dieses Förderprogramm können gegenwärtig keine neuen Anträge gestellt werden.

Beim „Brandenburger Innovationsgutschein“ (BIG) handelt es sich um projektbezogene Zuschüsse.

Förderfähige Maßnahmen sind dabei

·         Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers von Forschungseinrichtungen in kleinen und mittleren Unternehmen (großer und kleiner BIG-Transfer)

·         Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital)

·         Umsetzung eines Forschungs- und Entwicklungs-Projektes (BIG-FuE)

·         Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU)

Gegenstände der Förderung

BIG-Transfer:
Es werden wissenschaftliche Einstiegsarbeiten zur planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierten Forschungs- und Entwicklungstätigkeit genutzt, die in Zusammenhang mit der Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung von Produkt-, Verfahrens-, Dienstleistungs-, Prozess- und Organisationsinnovationen stehen. Hierzu gehört auch der Transfer von Design-Know-how von Forschungseinrichtungen in KMU. Der Höhe nach wird unterschieden zwischen keinem und großem BIG-Transfer (s.u.).
Besonderheit: Der kleine BIG-Transfer soll nur für Unternehmen gelten, die noch keine vertragliche fixierte forschungs- und entwicklungsbezogene Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung hatte.
Der Durchführungszeitraum eines Projektes soll sechs Monate nicht überschreiten.

BIG-Digital:
Gefördert werden Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotentiale durch Digitalisierung analysieren und geeignete, individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln (Modul Beratung)
sowie diese im eigenen Unternehmen zu implementieren (Modul Implementierung).
Die im Zusammenhang der Implementierung notwendige Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter (Modul Schulung)
Der Durchführungszeitraum für das Modul Beratung und Schulung soll sechs Monate, beim Modul Implementierung 36 Monate nicht überschreiten.

BIG-FuE:
Es werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung, die zur Entwicklung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, gefördert. Die Ergebnisse sollen nach dem Projektende vermarktbar oder für Produktionsprozesse einsetzbar sein.
Der Durchführungszeitraum eines Projektes soll 24 Monate nicht überschreiten.

BIG-EU:
Gefördert werden Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme.
Der Durchführungszeitraum eines Projektes soll 12 Monate nicht überschreiten.

Höhe der Förderung und Umfang

Kleiner BIG-Transfer: 100%ige Anteilfinanzierung bis 5.000 EURO
Großer BIG-Transfer: 50%ige Anteilfinanzierung bis 15.000 EURO 

BIG-Digital: jeweils 50%ige Anteilfinanzieurng für
- Modul Beratung und Schulung, max. 50.000 EURO
- Modul Implementierung, max.500.000 EURO

BIG-FuE: 50 %ige Anteilfinanzierung bis 100.000 EURO,

BIG-EU: 50%ige Anteilfinanzierung max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monate

Antragsverfahren und Förderzeitraum

Antragsformulare sind bei der ILB unter https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/ zu beziehen.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind nach einem vorherigen fachlichen Informations- und Beratungsgespräches durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) bei der ILB einzureichen.
Die der Förderung zugrundeliegende Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023Der Durchführungszeitraum von Projekten muss bis spätestens 31.12.2022 beendet sein.

   

„Programm zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie“ (ProFIT)

Förderfähige Maßnahmen

·         industrielle Forschung

·         experimentelle Entwicklung

·         Marktvorbereitung und Markteinführung

·         Prozess- und Organisationsinnovationen

·         Durchführbarkeitsstudien

Gegenstand der Förderung

Industrielle Forschung:
Planmäßige Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentlich zu verbessern. Hierzu zählt auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen.

Experimentelle Entwicklung:
Es werden Entwicklungen gefördert, die den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, Technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu neuen oder verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen. Es umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden oder laufenden Prozessen.

Marktvorbereitung:
Es wird die abschließende, marktnahe Produktentwicklung (das Produktdesigne und die Produktgestaltung) als auch die Serienfertigung sowie die Überführung in die kommerzielle Umsetzung und die Marketing- und Vertriebstätigkeit gefördert.

Prozessorganisation:
Hier erfolgt die Förderung grundsätzlich nur im Wettbewerbsverfahren. Die Anwendungen müssen neue Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens beinhalten.

Durchführbarkeitsstudien:
Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens ermittelt durch einen externen Dienstleister (eines Unternehmens oder einer Forschungseinrichtung).

Höhe der Förderung und Umfang

Industrielle Forschung:              Grundfördersatz 50 %
Experimentelle Entwicklung:  Grundfördersatz 25 %
Durchführbarkeitsstudien:       Grundfördersatz 50 %
Die Grundfördersätze können bei kleinen Unternehmen um bis zu 20, bei mittleren Unternehmen um bis zu 10 % erhöht werden.

Prozessorganisation:                  50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Die Phase der Marktvorbereitung/Markteinführung wird grundsätzlich mit zinsverbilligten Darlehen gefördert.

Soweit die Zuwendungen den Betrag von 750.000 EURO überschreiten, ist für die zugrunde liegende förderfähigen Ausgaben mindestens ein Eigenanteil von 10 % zu erbringen.

Art der Förderung

Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

Antragsverfahren und Förderzeitraum

Antragsformulare erhalten Sie hier: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/profit/
Die vollständigen Antragsunterlagen sind nach einem vorherigen fachlichen Informations- und Beratungsgespräches durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) bei der ILB einzureichen.
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 30.06.2024 

Ansprechpartner

Bernd Hahn
Regionalcenter Dahme-Spreewald
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Finanzierung, Förderung und Krisenmanagement
t: +49(0)355 365 3102
f: +49(0)355 3659 3102
bernd.hahn@cottbus.ihk.de