Bildungsgutschein

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungen für Menschen ohne Beschäftigung, aber auch für Beschäftigte, denen die Kündigung droht oder deren Vertrag ausläuft. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen von meist mehreren Monaten Dauer, darunter auch Umschulungen. Die Agentur für Arbeit übernimmt alle unmittelbar durch die Weiterbildung entstehenden Kosten, zum Beispiel Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung. Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wird dieser auch während der Weiterbildung gewährt.

Die Notwendigkeit der Weiterbildung zur beruflichen Wiedereingliederung muss durch die zuständige Agentur für Arbeit festgestellt werden. 

Weiterführende Links:
Info: Bildungsgutschein

Ansprechpartner

Anke Schuldt
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Weiterbildungsberatung/Beratung Anerkennungsverfahren
t: +49(0)355 365 2202
f: +49(0)355 3659 2202
anke.schuldt@cottbus.ihk.de