Weiterbildungsberatung/Beratung Anerkennungsverfahren
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In Zeiten des umfassenden Strukturwandels ist berufliche Weiterbildung der Schlüssel für die individuelle berufliche Entwicklung sowie für wirtschaftlichen Erfolg und Innovationskraft.
Der Brandenburger Bildungsscheck ist zurück: Seit 02.01.2023 ist eine Antragstellung für Brandenburger Beschäftigte im Rahmen der ESF + Weiterbildungsrichtlinie wieder möglich. Gefördert wird damit die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten sowie die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen.
Anspruch haben Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg, Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von § 12 Abgabenordnung haben, rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg und öffentliche freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg. Das trifft für einen Großteil der fast 35.000 Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer Cottbus zu. Die Qualifizierung und Bereitstellung von Fachkräften gehört zu den Kernkompetenzen der IHK. Bildungsqualität mit bundeseinheitlichen Standards bieten den IHK-Mitgliedsunternehmen Weiterbildung mit Erfolgsgarantie. Die IHK Cottbus begleitet Unternehmen bei der Personalentwicklung und der Qualifizierung ihrer Belegschaft. Unterricht vom Unternehmer für Unternehmer und Lernen im Best-Practice-Verfahren sind die Stärken in der IHK-Weiterbildung.
Mit dem Bildungsscheck-Förderprogramm verfolgt das Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel, den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg zu unterstützen.
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen beruflichen Bedarfen. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der vorzeitige Maßnahmebeginn ist möglich. Im Downloadbereich rechts finden Sie einen Flyer mit den wichtigsten daten zum herunterladen.
Weitere Informationen:
ILB: Weiterbildungsrichtlinie 2022 (ilb.de)
Region Mitte/West-Brandenburg LK Dahme Spreewald |
Silke Bigalke - Tel: 0331 704457-2919 |
Region Süd-Brandenburg Stadt Cottbus, LK Elbe-Elster, |
Katja Bolz - Tel: 0355 78422-16 |
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