Unternehmensentwicklung
t: 0355 365 1401
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Die Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge bis zum 31.12.2026. Jedes förderberechtigte Unternehmen kann maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.
Gegenstand der Richtlinie:
Förderart:
Förderumfang:
Antragstellung:
Alle Informationen zu der Förderung finden Sie hier: BAFA - Unternehmensberatung
Für Rückfragen und eine Beratung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Regionalcentern sehr gern zur Verfügung.
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