BAFA-Beratungsförderung bis 2026 möglich, auch mehrfach

Die Mitarbeiter der IHK Cottbus stehen für junge Unternehmen gern als Ansprechpartner zur Verfügung
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Die Mitarbeiter der IHK Cottbus stehen für junge Unternehmen gern als Ansprechpartner zur Verfügung

Die Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge bis zum 31.12.2026. Jedes förderberechtigte Unternehmen kann maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.

Gegenstand der Richtlinie:

  • Beratung von Unternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung durch qualifizierte Beraterinnen und Berater 

Förderart:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss

Förderumfang:

  • Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten in Brandenburg 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro.

Antragstellung:

  •  Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (IHK Cottbus für Mitglieder der IHK Cottbus) führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen.

Alle Informationen zu der Förderung finden Sie hier: BAFA - Unternehmensberatung 

Für Rückfragen und eine Beratung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Regionalcentern sehr gern zur Verfügung.

Ansprechpartner

Silke Steiniger
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Unternehmensentwicklung
t: 0355 365 1401
f: 0355 3659 1401
silke.steiniger@cottbus.ihk.de