Sachkundeprüfung Gefahrgut und Ausbildereignungsprüfung
t: +49(0)355 365 1103
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Die zu prüfende Person soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.
In der Ausbildungseignungsprüfung weisen die Teilnehmer nach, dass sie das zur Berufsausbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigsten Ausbildungsmethoden
Der schriftliche Prüfungsteil findet i. d. R. immer am 1. Dienstag im Monat statt, der nicht auf einen Feiertag fällt. Der praktische Prüfungsteil erfolgt im gleichen Monat. Im August findet keine Prüfung statt. Informieren können Sie sich auch unter der DIHK GmbH und unter den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen.
Die Anmeldung ist bis spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Den vollständigen Gebührentarif der IHK Cottbus finden Sie neben dem Artikel als Anhang.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
In der schriftlichen Prüfung werden aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (Multiple Choice) gestellt. Die Prüfung dauert 180 Minuten und wird am PC durchgeführt. Zum schriftlichen Prüfungstermin muss Ihr ausgefülltes Deckblatt in 3-facher Ausführung abgegeben werden.
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation oder aus der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten.
Für den praktischen Teil wählt die zu prüfende Person eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Das Thema muss berufsbezogen und so ausgewählt sein, dass die Ausbildungssituation in einer Zeit von maximal 15 Minuten präsentiert oder durchgeführt werden kann. Das anschließende Fachgespräch dauert maximal 15 Minuten.
Die AEVO sieht keine Zulassungsvoraussetzungen vor.
Die IHK Cottbus ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/innen, die im Kammerbezirk der IHK Cottbus ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie im schriftlichen und im praktischen Teil mindestens je 50 von 100 möglichen Punkten erreicht haben.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen befreit werden, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 von 100 Punkten erreicht hat und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nichtbestandenen Prüfung, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bitte senden Sie die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung unter Beachtung der Anmeldefrist schriftlich an die IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus.
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