Ausbildereignungsprüfung

Wer in Deutschlands Betrieben junge Menschen ausbilden will, muss grundsätzlich nachweisen, dass er die Ausbildereignungsprüfung abgelegt  hat. In der Ausbildereignungsprüfung weisen die Teilnehmer nach, dass sie das zur Berufsausbildung erforderliche pädagogische, psychologische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigsten Ausbildungsmethoden vertraut sind.

Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung werden im Kammerbezirk der IHK Cottbus von verschiedenen Bildungsdienstleistern angeboten. Die Lehrgänge finden in der Regel berufsbegleitend mit einer Dauer von ca. 3 Monaten statt. Mit hohem Selbststudienanteil können auch ca. zweimonatige Kurse belegt werden. Die Lehrgangskosten sind marktabhängig. Die Teilnahme an den Lehrgängen ist freiwillig.

Die Ausbildereignungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfungen nimmt der Prüfungsausschuss der IHK Cottbus ab.

Prüfungstermine

Die Ausbildereignungsprüfung findet jeweils am ersten Dienstag eines Monats statt, der nicht auf einen Feiertag fällt, sofern genügend Anmeldungen vorliegen. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch über die Termine.

Ausnahme: Im Januar fällt die Prüfung auf den zweiten Dienstag des Monats.

Anmeldung und Gebühren

Die Anmeldung ist bis spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Prüfungsgebühr beträgt 150 Euro.

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit werden, wenn er

  • darin in einer vorausgegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und
  • er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.

Bitte senden Sie die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung unter Beachtung der Anmeldefrist schriftlich an die IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus.

Prüfungszeugnis

Erfolgreiche Prüfungsteilnehmer erhalten ein Prüfungszeugnis, aus dem hervorgeht, dass sie die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nachgewiesen haben. Das Zeugnis wird in Form einer Bescheinigung ausgestellt und enthält keine Angaben zu den erzielten Prüfungsleistungen.

Die IHK Cottbus bietet zu den deutschen Zeugnissen auch Übersetzungen an. 

 

Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Sachkundeprüfung Gefahrgut und Ausbildereignungsprüfung
t: +49(0)355 365 1103
f: +49(0)355 3659 1103
gabriela.haschenz@cottbus.ihk.de
Thomas Schmalz
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Aus- und Fortbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1251
f: +49(0)355 3659 1251
thomas.schmalz@cottbus.ihk.de