Workshop: Arbeitnehmerentsendung nach Skandinavien

Die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt zu einem zunehmenden Einsatz von Mitarbeitern  deutscher Unternehmen im Ausland sowie zu einer ständig wachsenden Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland. Die grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Dabei sind insbesondere steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Anlass einer Mitarbeiterentsendung kann beispielsweise die Beratung des ausländischen Auftraggebers oder die Montage bzw. die Reparatur der verkauften Ware sein. Dabei sind sehr häufig umfangreiche Melde- und Nachweispflichten vor Aufnahme der Tätigkeit im Ausland zu beachten und zu erfüllen. In dem Workshop werden die wesentlichen steuerrechtlichen Probleme sowie die Grundzüge der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung dargestellt.

Programmschwerpunkte:

Einleitung:

Begrüßung, Überblick; Zweck der Regelungen

Block 1: Arbeitsrechtliches

  • Vertragsgestaltung, soweit erforderlich
  • Hinweis auf das novellierte Nachweisgesetz
  • Mindeststandards vor Ort, die beachtet werden müssen.

Block 2: Steuerliches – was regeln die Doppelbesteuerungsabkommen?

  • Einkommensteuer der entsandten Mitarbeitenden (Art. 14 oder 15 DBA)
  • Körperschaftsteuer bei Betriebsstätte? (Art. 5 DBA)

 Block 3: Sozialversicherungsrechtliches

  • Versicherungsrecht (A1)
  • Leistungsrecht (EHIC)             

Block 4: Meldepflichten (Beispiele)

  • Finnland: Finnische ID, Meldung bei der finnischen Arbeitsschutzbehörde Tyosuojelu
  • Norwegen: D-Nummer, A-Meldung und Registrierung im Brønnøysundsregistrene
  • Schweden: Entsendemeldung bei Arbetsmiljö Verket; F-Skatt Meldung

Formular zur Anmeldung

Freie Plätze für diesen Event: 23

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Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung in Bild und Ton zu dokumentieren. Mit der Teilnahme erkläre ich mich mit Aufnahmen meiner Person, ihrer Veröffentlichung in den IHK-Medien und der Zurverfügungstellung an Dritte zur Berichterstattung über diese Veranstaltung einverstanden. Dieses Einverständnis gilt auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

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Zusätzliche Informationen

Datum

05.06.2024

Uhrzeit

10:00 - 13:00 Uhr

Ort

IHK-Bildungszentrum Cottbus
SR7
Tel: 0355 4869 8001
Goethestraße 1a
03046 Cottbus

Preis

kostenfrei

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Ansprechpartner

Alexander Knapczyk

Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Markterschließung/EU-Binnenmarkt
+49(0) 355 365 1320
+49(0) 355 3659 1320
alexander.knapczyk@cottbus.ihk.de