Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Markterschließung/EU-Binnenmarkt
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Die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt zu einem zunehmenden Einsatz von Mitarbeitern deutscher Unternehmen im Ausland sowie zu einer ständig wachsenden Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland. Die grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Dabei sind insbesondere steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Anlass einer Mitarbeiterentsendung kann beispielsweise die Beratung des ausländischen Auftraggebers oder die Montage bzw. die Reparatur der verkauften Ware sein. Dabei sind sehr häufig umfangreiche Melde- und Nachweispflichten vor Aufnahme der Tätigkeit im Ausland zu beachten und zu erfüllen. In dem Workshop werden die wesentlichen steuerrechtlichen Probleme sowie die Grundzüge der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung dargestellt.
Programmschwerpunkte:
Einleitung:
Begrüßung, Überblick; Zweck der Regelungen
Block 1: Arbeitsrechtliches
- Vertragsgestaltung, soweit erforderlich
- Hinweis auf das novellierte Nachweisgesetz
- Mindeststandards vor Ort, die beachtet werden müssen.
Block 2: Steuerliches – was regeln die Doppelbesteuerungsabkommen?
- Einkommensteuer der entsandten Mitarbeitenden (Art. 14 oder 15 DBA)
- Körperschaftsteuer bei Betriebsstätte? (Art. 5 DBA)
Block 3: Sozialversicherungsrechtliches
- Versicherungsrecht (A1)
- Leistungsrecht (EHIC)
Block 4: Meldepflichten (Beispiele)
- Finnland: Finnische ID, Meldung bei der finnischen Arbeitsschutzbehörde Tyosuojelu
- Norwegen: D-Nummer, A-Meldung und Registrierung im Brønnøysundsregistrene
- Schweden: Entsendemeldung bei Arbetsmiljö Verket; F-Skatt Meldung