„Ich konnte es gar nicht glauben“ - JTF-Förderung kommt bei KMU an

Regionalcenterleiter Marcel Petermann mit Rebecca Bartsch, Inhaberin der Rösterei am Markt 15 in Senftenberg, Heinrich Weißhaupt, ILB-Fördermittelberater und André Fritsche, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus(v.l.n.r.).
© Andreas Franke
Regionalcenterleiter Marcel Petermann mit Rebecca Bartsch, Inhaberin der Rösterei am Markt 15 in Senftenberg, Heinrich Weißhaupt, ILB-Fördermittelberater und André Fritsche, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus(v.l.n.r.).

Brandenburg hat ein spezielles Investitionsförderprogramm für Unternehmen im Strukturwandel aufgelegt, das auf die EUMittel aus dem Just-Transition-Fund zurückgreift. Wie die insgesamt rund 170 Millionen Euro, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung stehen, bei bislang beschiedenen Südbrandenburger IHK-Betrieben eingesetzt werden und wie das Verfahren ablief, darüber tauschte sich André Fritsche, neuer Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Cottbus, mit Unternehmern und ILB-Fördermittelberater Heinrich Weißhaupt aus.

Seitdem die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im August letzten Jahres ihr JTFAntragsportal geöffnet hat, sind rund 220 Anträge eingegangen. Für Enrico Frühling, Gründer und Geschäftsführer von Stylework in Cottbus, kam die Förderung gerade recht. Denn die Einführung neuer Technologien und Maschinen stemmte er bislang über die GRW-Förderung.

„Nach der Coronahilfe war der JTF für uns ein wichtiger Baustein, um unserer Unternehmensentwicklung nochmal einen richtigen Schub zu geben. Wir haben neben kleineren Investitionen einen CO2-Laser der neusten Generation angeschafft, der es ermöglicht, Fotos einzulesen, in Schraffuren umzuwandeln und auf Acrylplatten eine dreidimensionale Gravur entstehen zu lassen“, berichtet Enrico Frühling.

Er erhielt einen Zuschuss von 200.000 Euro bei einem Subventionswert von 70 Prozent.

„Ich bin seit 1998 in der Wirtschaftsförderung tätig und habe solche Fördersätze nur nach der Corona-Zeit erlebt bei dem Programm für die Gastronomen, wo die Förderquote bei 80 Prozent lag“, betont Heinrich Weißhaupt. Was mit diesem Verfahren jetzt möglich ist, sei nicht vergleichbar mit dem „großen Tanker GRW“. „Innerhalb der Antragstellung ist es eines der schnellsten und unbürokratischsten Verfahren. Mit Herrn Frühling haben wir an einem Tag die Beratung gemacht, schon am nächsten Tag war sein Antrag da - ohne Hinzuziehen eines Steuerberaters. Ein paar Kleinigkeiten wurden nachgearbeitet und dann war das Ding durch. Auch die Bearbeitung ging flott und der Bewilligungsbescheid war relativ schnell da“, so Weißhaupt.

„Ohne Vorfinanzierung geht es natürlich nicht“, ergänzt Enrico Frühling. „Dann reicht man nach Zahlung der Rechnungen einen Mittelabruf im Portal ein und es kommt nach einer kurzen Prüfung zur Auszahlung. „Anfängliche Holpersteine wurden schnell aus dem Weg geräumt. Auch die Betreuung durch einen durchgehenden Ansprechpartner machte den Prozess für uns leicht.“

Dankbar für schnelle Umsetzung

Ebenso empfand es Rebecca Bartsch, die im wohl ältesten Haus am Marktplatz in Senftenberg mit Martin Hengst eine Kaffeerösterei betreibt samt Gästezimmervermietung. Die junge Gründerin kam im Jahr 2018 von Berlin in die Region zurück und verwirklichte sich mit dem Gästedomizil und der Rösterei einen Traum. Inzwischen beschäftigt sie vier Mitarbeiter.

„Wir investieren mit Hilfe der JTF-Förderung in die Vergrößerung unserer Produktionskapazitäten. Unser derzeitiger Röster ist durch die wachsende Nachfrage zu klein geworden. Wir haben eine größere Röstmaschine bestellt, mit der wir größere Mengen Kaffee rösten können. Im Sommer wird sie geliefert. Die dadurch gewonnene Zeit werden wir in den Ausbau unseres Kaffee-Caterings investieren. Dann können wir auch z. B. in einer Lobby von einem Unternehmen unseren Kaffee professionell anbieten“, erläutert Rebecca Bartsch ihre Pläne.

Bereits in der Gründungsphase hat sie den Gründerzuschuss genutzt und sich wie damals auch beim JTF von der IHK beraten lassen.

„Ich konnte es gar nicht glauben, als ich mit Martin die Förderbedingungen durchgegangen bin und registriert habe, dass auch uns als Kleinstbetrieb diese Strukturwandelmittel zur Verfügung stehen und wir dann in kürzester Zeit auch noch einen positiven Bescheid über eine Summe von rund 115.000 Euro erhalten haben“, sagt sie freudestrahlend.

FGT investiert in spezielle Maschine

Auch Philipp Fey, der mit seinem Bruder die FGT Glaswerk GmbH in Senftenberg führt, ist froh über die JTF-Förderung in Höhe von 190.000 Euro. Das Unternehmen mit 50 Mitarbeitern ist auf Flachglasverarbeitung und Glashandel spezialisiert und spürt nach den Boomjahren im Bau die Zurückhaltung im Kundenkreis.

Andre Fritsche, Hauptgeschaeftsfuehrer der IHK-Cottbus, besucht das Unternehmen FGT Glaswerk in Senftenberg, 27.02.2024, **Foto: IHK / Andreas Franke**

André Fritsche (links) lässt sich die Produkte der FGT Glaswerk GmbH von Geschäftsführer Philipp Fey (rechts) zeigen.

„Zum Glück sind wir stark im Sanierungsgeschäft und in einem großen Kundenkreis unterwegs, da trifft uns die Delle nicht ganz so stark wie andere“, sagt Fey.

Um wettbewerbsfähiger zu werden, investiert die FGT Glaswerk GmbH in eine spezielle Maschine.

„Die ist hinsichtlich Materialeffizienz und Effektivität besser und kann Materialien verarbeiten, die wir vorher nicht verarbeiten konnten“, erklärt Philipp Fey. Auch er lobtdas Verfahren rund um den JTF. „Das war ein wirklich schneller Prozess in der Antragsbearbeitung, wir hatten schon nach sechs Wochen den positiven Bescheid vorliegen.“

Unternehmen sollten Chance nutzen

IHK-Hauptgeschäftsführer André Fritsche macht deutlich: „Aus Brüssel kommen nicht nur Regulierungen, sondern auch klare Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die dabei helfen im Strukturwandel Arbeitsplätze zu schaffen und zu halten. Unternehmen sollten die Chance nutzen und mit der ILB und den Wirtschaftskammern prüfen, ob sie antragsberechtigt sind.“

Unterschiedliche Fördersätze

Die Fördersätze liegen je nach Region bei größeren Vorhaben zwischen zehn und 45 Prozent. Alternativ kann nach der De-minimis-Regel bis zu 70 Prozent betragen. Hier ist der Förderbetrag jedoch nach der aktuellen Richtlinie bei 200.000 Euro gedeckelt. Die Unternehmen können entscheiden, ob sie nach AGVO oder De-minimis beschieden werden wollen. Das Mindestvolumen einer Investition ist relativ niedrig und muss bei einem Antrag nach De-minimis mindestens 10.000 Euro, ansonsten 20.000 Euro betragen.

 

Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter cottbus.ihk.de/jtf-fuer-unternehmen

Den Artikel für das FORUM-Magazin 4/2024 schrieb Jörg Tudyka

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