Wiederholungsprüfungen

Eine Abschlussprüfung, die nicht bestanden ist, kann bis zu zweimal wiederholt werden.

Wurde bei nicht bestandener Prüfung ein oder mehrere Prüfungsteile mit mindestens ausreichenden Leistungen bewertet, so sind diese Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers nicht zu wiederholen,  sofern der Prüfungsteilnehmer sich  innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tage der Feststellung des Ergebnisses  der nicht bestandenen Prüfung - zur Wiederholungsprüfung anmeldet. 

Erfolgt die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung nicht innerhalb von zwei Jahren, so sind auch die bestandenen Prüfungsteile zu wiederholen.

Die nicht bestandene Abschlussprüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Durch die Industrie- und Handelskammer Cottbus werden alle Teilnehmer aufgefordert, sich zur Wiederholungsprüfung anzumelden. Die Anmeldefristen, die zu wiederholenden Prüfungsteile und die Höhe der jeweiligen Prüfungsgebühr können den Anmeldeformularen entnommen werden.

Anmeldeschluss für die:

Sommerprüfung  ist der   1. Februar des laufenden Kalenderjahres.

Winterprüfung      ist der   1. September des laufenden Kalenderjahres. 

Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1222
f: +49(0)355 3659 1222
sabine.feldmann@cottbus.ihk.de
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1230
f: +49(0)355 3659 1230
antje.gienapp@cottbus.ihk.de
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1240
f: +49(0)355 3659 1240
anette.hasenpusch@cottbus.ihk.de
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Prüfungskoordination
t: +49(0)355 365 1242
f: +49(0)355 3659 1242
sarah.blinde@cottbus.ihk.de
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Prüfungskoordination
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marco.jurk@cottbus.ihk.de