Ausbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1222
f: +49(0)355 36526 1222
sabine.feldmann@cottbus.ihk.de
Eine Abschlussprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.
Wurde bei nicht bestandener Prüfung ein Prüfungsteil oder Prüfungsfach mit mindestens ausreichenden Leistungen bewertet, so ist dieser Teil nur auf Antrag zu wiederholen, sofern man sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Erfolgt die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung nicht innerhalb von zwei Jahren, so sind auch die bestandenen Prüfungsleistungen zu wiederholen.
Die nicht bestandene Abschlussprüfung kann frühestens zum nächst folgenden Prüfungstermin wiederholt werden. Durch die Industrie- und Handelskammer Cottbus werden alle Teilnehmer aufgefordert, sich zur Wiederholungsprüfung anzumelden. Die Anmeldefristen, die zu wiederholenden Prüfungsteile und die Höhe der jeweiligen Prüfungsgebühr können den Anmeldeformularen entnommen werden.
Anmeldeschluss für die:
Sommerprüfung ist der 1. Februar des laufenden Kalenderjahres.
Winterprüfung ist der 1. August des laufenden Kalenderjahres.
Für die korrekte Funktion des Formulars müssen Sie den reCaptcha Cookie in Ihren Cookie-Einstellungen akzeptieren.
Ihr Browser lädt die Seite für Sie neu, wenn Sie ihn akzeptieren. Danach ist eine Anmeldung über das Formular möglich.